Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.04.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2021 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt den Dividendenvorschlag mit 20,00 € und einer weiteren Bonuszahlung von 12,00 € je Aktie, zumal sich das Ergebnis in einer - nach wie vor - stabilen Form darstellt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/21

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat nach unserer Auffassung seine Aufgaben der fortgesetzten Ausrichtung der AG voll erfüllt. Allerdings führen die praktizierten Einschränkungen der Aktionärsrechte zu weiteren Verstimmungen bei den Aktionären. Auch durch die von der AG gewählte Form der Hauptversammlung werden die Redner der HV zu reinen Fragenden degradiert. Eine Rede erfordert grundsätzlich eine Gegenrede, die hier nicht stattfindet. Eine ggfs. erforderliche Nachfrage z. B. auf die unmittelbar vorausgegangene Vorstandsrede, wird verhindert. Vor allem aber wird somit ein Gedankenaustausch der Aktionäre untereinander wie auch das Gespräch von Aktionären mit Mitgliedern der Gremien unterbunden. Dies ist und bleibt unbefriedigend für die Anteilseigner und bedarf der zukünftigen Abhilfe.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach unserer bisherigen Kenntnis hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. Die Anmerkungen zu TOP 3 gelten analog auch für den Aufsichtsrat.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK erhebt keine Einwendungen gegen die Anpassung der AR-Vergütungsänderung.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK erfüllt die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nicht die nötigen Qualitätskriterien, um als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Dies ist nach Einschätzung der SdK im Fall Wirecard und der darauffolgenden politischen Aufarbeitung der Vorgänge deutlich geworden. Schon seit dem Jahr 2008 gab es gegen die Wirecard AG den Verdacht der Geldwäsche und der unrichtigen Bilanzierung. EY hat trotz dieser Medienberichterstattungen und der Auffälligkeiten sämtlichen Jahres- und Konzernjahresabschlüssen der Wirecard im Zeitraum von 2009 bis 2018 ein uneingeschränktes Testat erteilt. Dass diese sich jedoch über mehrere Jahre und bei einem Vermögenswert passieren, der für die Unternehmensbilanz von hoher Relevanz ist, können wir nicht nachvollziehen. Die SdK ist schockiert über das an den Tag gelegte Prüfungsverständnis von EY. Da bislang auch auf Nachfrage der SdK keine Klarstellung von Seiten EY‘s zu deren Prüfungspraxis erfolgte, kann aus Sicht der SdK kein weiteres Prüfungsmandat mehr an EY vergeben werden, so lange EY hier nicht grundlegende Änderungen in Bezug auf die Prüfungspraxis zusagt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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