Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2022



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividendenpolitik des Konzerns ist nachhaltig und soll sich in Zukunft im Rahmen der von der SdK geforderten Ausschüttungsquoten befinden (40-60%). Im Rahmen des Weiterverkaufs der Apleona, ist ein Mittelzufluss erfolgt, den die Gesellschaft derzeit nicht benötigt. Da die operative Dividende von 1€ je Aktie erwirtschaftet wird, ist es folglich zu begrüßen, dass ein Teil dieses außerordentlichen Zufluss an die Aktionäre ausgeschüttet wird (3,75€ je Aktie als Sonderdividende).

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

a) Herrn Thomas Blades für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021, nämlich vom 1. Januar 2021 bis zum 19. Januar 2021, Entlastung zu erteilen,

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Blades hat die Gesellschaft um seinen Rücktritt gebeten und dies ist im beiderseitigen Einvernehmen geschehen. Es gibt keine Anzeichen auf schuldhafte Vergehen, wobei eine frühere Abstimmung hierzu wünschenswert gewesen wäre.

 

b) Herrn Duncan Hall für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen und

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft ermöglicht es auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

c) Frau Christina Johansson für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft ermöglicht es auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

a) Herrn Dr. Eckhard Cordes für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

b) Herrn Stephan Brückner für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

c) Frau Agnieszka Al-Selwi für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

d) Frau Vanessa Barth für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2021, nämlich vom 15. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021, Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

e) Herrn Werner Brandstetter für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021, nämlich vom 15. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021, Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

f) Herrn Dr. Roland Busch für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021, nämlich vom 15. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021, Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

g) Frau Dorothée Deuring für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2021, nämlich vom 1. Januar 2021 bis zum 15. April 2021, Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

h) Herrn Dr. Ralph Heck für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021, nämlich vom 1. Januar 2021 bis zum 15. April 2021, Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

i) Frau Susanne Hupe für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2021, nämlich vom 1. Januar 2021 bis zum 15. April 2021, Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

j) Herrn Rainer Knerler für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

k) Frau Dr. Janna Köke für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2021, nämlich vom 1. Januar 2021 bis zum 15. April 2021, Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

l) Herrn Frank Lutz für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

m) Frau Dr. Silke Maurer für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2021, nämlich vom 15. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021, Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

n) Herrn Robert Schuchna für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

o) Herrn Jörg Sommer für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen und

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

p) Frau Dr. Bettina Volkens für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe im vergangenen Geschäftsjahr ordnungsgemäß nachgekommen. Auch der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich dargestellt. Allerdings ermöglicht es die Gesellschaft auch in diesem Jahr nicht Nachfragen auf der Hauptversammlung zu stellen. Dies nach drei Jahren immer noch mit technischen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen zu begründen ist nicht ausreichend. Um ein Zeichen zu setzen, werden wir in diesem Jahr trotz der eigentlich guten Arbeit den gesamte Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2022

 

Zustimmung

 

Begründung: PwC hat bereits im letzten Jahr die Gesellschaft geprüft. Bei einer Aufteilung von 0,1 Mio. Nichtprüfungsleistungen und 2,4 Mio. Abschlussprüfungsleistungen, ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht in Frage zu stellen und die von der SdK geforderte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung erfüllt.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vergütungssystem besteht aus einer fixen und variablen Komponente, die wiederum aus einer einjährigen und mehrjährigen besteht. Neben einer Maximalvergütung sind auch Malus und Clawback-Regelungen berücksichtigt. Kritisch sind allerdings die möglichen Sonderzahlungen zu sehen, von denen auch im vergangenen Jahr aufgrund der Covid19-Pandemie Gebrauch gemacht wurde. Die gesetzten Zielwerte des Aufsichtsrats für die variable Vergütung erscheinen sehr gering auf Basis der Zahlen von 2020. Dies war bereits ein sehr schlechtes Jahr und zumindest die Free Cashflow Ziele wurden hier nochmals heruntergesetzt, was zu einer Übererfüllung geführt hat. Ähnlich ist die Zielsetzung der langfristigen Vergütung zu sehen. Hier wird der ROCE herangezogen. Hier wurde ein Zielwert von 2,97% angesetzt, bei Kapitalkosten von 8,8%. Die Gehaltserhöhung für Frau Johannsson und Herr Duncan aufgrund der Aufteilung der Aufgaben von Herrn Blades ist allerdings nachvollziehbar und befindet sich in einem vertretbaren Rahmen. Trotz dieser Kritikpunkte ist der Bericht sehr ausführlich und im Einklang mit dem beschlossenen Vergütungssystem.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unter Änderung von § 16 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung teilt sich nur in den fixen Bestandteil und die Vergütung der Sitzungsentgelder auf und beinhaltet keine variablen Bestandteile. Mit der Erhöhung bewegt man sich eher im oberen Bereich der Vergütung im Vergleich mit anderen SDAX Unternehmen, allerdings noch im vertretbaren Rahmen. Bei der Übernahme von Sonderfunktionen wird eine erhöhte Vergütung nur einmal bezahlt, was kostenbegrenzend wirkt.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Rahmen des außerordentlichen Mittelzuflusses in Folge des Weiterverkaufs der Apleona soll auch ein Teil (100 Mio. der 458 Mio.€) in Aktienrückkäufe investiert werden. Die SdK bevorzugt die Ausschüttung in Form einer Dividende. Dies ist im vorliegenden Fall mit einer Sonderdividende (siehe TO2) gegeben. Allerdings ist die Ausgestaltung des Rückkaufsprogramms sehr offen gehalten. Neben der zu bevorzugenden Weise des direkten Einzugs, wird die Gesellschaft u.a. zur Nutzung für Übernahmen, Vorstandsvergütung oder zur Erfüllung von Wandlungs- und Optionsrechten ermächtigt. Dadurch werden die Aktien eher als Handelsbestand genutzt und der Aktionär hat keinen Einfluss mehr, was die Gesellschaft damit macht.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz von Derivaten als Mittel zum Aktienrückkauf strikt ab. Der Einsatz von Derivaten erhöht zwar die Flexibilität des Unternehmens, zielt jedoch im Regelfall auf institutionelle Anleger und könnte dadurch zum Nachteil der privaten Aktionäre sein.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018, über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine klare Begründung für die Kapitalerhöhung liegt nicht vor. Dennoch soll bis zu 50% des Grundkapitals genehmigt werden. Die SdK setzt die Grenze hier bei 25%. Wenn es nur um Flexibilität und Handlungsfähigkeit geht, wäre auch eine Ermächtigung in deutlich geringerem Umfang ausreichend. Daher sollte bei solch einem enormen Umfang zumindest klar sein, wofür eine Kapitalerhöhung genutzt werden soll. Widersprüchlich erscheint auch die gleichzeitige Ermächtigung zum Aktienrückkauf.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.