Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich geführt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nachgekommen und hat angemessen darüber berichtet.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Crowe Kleeberg GmbH zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Stephan Katzmann in den Aufsichtsrat.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK erscheint das vorgeschlagene Vergütungsmodell nicht optimal zu sein, um eine erfolgsabhängige, langfristig orientierte Vergütung für den Vorstand abzubilden. Insbesondere, weil es keine langfristige variable Vergütungskomponente gibt, sondern lediglich eine einjährige Erfolgstantieme. Zudem sind auch keine Nachhaltigkeitsparameter innerhalb des Vergütungsssystems integriert. In Summe lehnt die SdK daher das Vergütungsmodell ab.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die feste Vergütung eines jeden Mitglied des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr in Höhe von jährlich EUR 10.000,00 ist angemessen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a bis 327f AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

 

Ablehnung

 

Begründung: Unabhängig von der Frage, ob die einzelnen Bewertungsparameter, welche die Grundlage für die ermittelte Barabfindung bilden, einer Überprüfung standhalten, lehnt die SdK einen Squeeze-out-Beschluss als unzulässige Zwangsenteignung und somit aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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