Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2021



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2020, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert den Abschluss in allen wesentlichen Punkten.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der hohe Jahresfehlbetrag und die andauernde Pandemiesituation machen die Ausschüttung einer Dividende unmöglich.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Management hat das Unternehmen bisher den Umständen entsprechend gut durch die Pandemiekrise geführt und den Fortbestand der Unternehmenstätigkeit vorerst gesichert.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichtes tagte der Aufsichtsrat viermal, prüfte und billigte den Jahresabschluss. Den Vorgaben nach §171 AktG wurde entsprochen. An den Sitzungen nahmen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates teil.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die KPMG AG prüft seit 2017. Es wurden Prüfungsleistungen in Höhe von 424TEUR erbracht, andere Bestätigungsleistungen 12TEUR und Sonstige Leistungen 58TEUR (für Migrationsprüfung der Finanzbuchhaltungssoftware). Die SdK plädiert zwar für eine vollständige Trennung von Prüfung und Beratung, kann aber hier noch der relativ geringen Beratungsleistung und dem Zweck der Beratung zustimmen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK sieht aktuell in dem etwaigen Rückkauf eigener Aktien auf absehbare Zeit keinen Sinn und zieht die Ausschüttung einer Dividende dem Rückkauf vor, wenn dafür wieder verfügbare Finanzmittel vorhanden sind.

 

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Vergütungssystem reagiert offenbar nicht ausreichend auf die tatsächliche Geschäftsentwicklung. Es erfolgte trotz des defizitären Krisenjahres 2020 ein Zufluss von variablen Vergütungen weit höher als im erfolgreichen Geschäftsjahr 2019. Trotz eines Vergütungsverzichtes der Vorstände ab dem 1. Juli 2020 beim Fixgehalt (!) von bis zu 50% verringerte sich der gesamte Vergütungsaufwand im Geschäftsjahr nur um ca. 11%. Dieses System ist erklärungsbedürftig und muss nachgebessert werden.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die ausschließlich fixe Vergütung der Aufsichtsräte soll unverändert dem Beschluss der Hauptversammlung von 2017 entsprechen. Die SdK hält die betreffenden Nettobeträge von 50/100TEUR je nach Funktion der Art und Größe des Unternehmens nach noch gerade für angemessen.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über Satzungsänderung (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hatte bereits letztes Jahr ein zusätzliches Aufsichtsratsmandat gefordert, wg. des Overboarding des AR-Vorsitzenden und der Abhängigkeit eines weiteren Aufsichtsrats vom Hauptaktionär. Der Kandidat sollte als unabhängig gelten.

 

 

TOP 11 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat kann als unabhängig betrachtet werden und verfügt über erforderliche Fachkenntnisse im Bereich Digital Marketing. Die SdK macht die endgültige Entscheidung abhängig von der Vorstellung des Kandidaten in der HV und den Aussagen des Aufsichtsrates zum Auswahlprozess.

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der CTS Eventim AG & Co. KGaA, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte und Mitarbeiter der CTS Eventim AG & Co. KGaA und verbundener Unternehmen im In- und Ausland (Aktienoptionsprogramm 2021) und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 sowie Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der am Kapitalmarkt gemachten Erfahrungen lehnt die SdK Aktienoptionsprogramme als variablen Bestandteil der Vorstandsvergütung ab. Bei Auszahlung einer variablen, mehrjährig bemessenen Komponente in Aktien sollte eine Haltefrist von mindestens drei Jahren nach Ablauf des Bemessungszeitraums beachtet werden, um einen Anreiz für nachhaltiges Wirtschaften zu geben.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.