Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, des Lageberichts über das Geschäftsjahr 2020 für die C. Bechstein Pianoforte AG, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die jahrelange Dividendenverweigerung bleibt ein Skandal, besonders nach dem aktionärsfeindlichen Delisting vor einigen Jahren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Unabhängig von den Ergebnissen der Gesellschaft hat der Vorstand und insbesondere der Großaktionär nach dem Delisting und dazu noch der jahrelangen Dividendenverweigerung kein Vertrauen mehr bei den anderen Aktionären. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Die Begründung von TOP 3 gilt auch für den Aufsichtsrat. TOP 5 Neuwahl Aufsichtsrat a) Herrn Dipl.-Kfm. Helmut Senft Ablehnung Begründung: Der gesamte Aufsichtsrat ist nicht mehr wählbar, da er nur die Interessen des Großaktionärs gegen die Kleinaktionäre vertritt. b) Herrn Karl-Heinz Geishecker Ablehnung Begründung: Siehe a c) Herrn Karl Schulze Ablehnung Begründung: Siehe a TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Es ist schon eine unfassbare Dreistigkeit vom Aufsichtsrat nach dem Delisting und der jahrelangen Dividendenverweigerung gegen die anderen Aktionäre sich nicht nur eine einfache Erhöhung der AR Vergütung zu genehmigen, sondern sogar eine variable Vergütung auf den Konzernüberschuss und den Aktionären weiterhin ihre ihnen nach dem Aktiengesetz zustehende Mindestdividende von 4% auf das Grundkapital zu verweigern. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, ist nichts bekannt, was gegen seine Wahl spricht. TOP 8 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Es ist weiterhin unklar, welche Ziele mit der Kapitalerhöhung verbunden sind und wie das Geld eingesetzt werden soll. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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