Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2020 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

a) Herr Dr. med. Markus-Michael Küthmann

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte die Gesellschaft durch die Bedrohungslagen Pandemie und Insolvenz der Klinik in Marmagen führen. Die Profitabilität des Konzerns lässt weiter zu wünschen übrig, aber die Weichen scheinen zumindest richtig gestellt zu sein.

 

b) Herr Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte die Gesellschaft durch die Bedrohungslagen Pandemie und Insolvenz der Klinik in Marmagen führen. Die Profitabilität des Konzerns lässt weiter zu wünschen übrig, aber die Weichen scheinen zumindest richtig gestellt zu sein.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

a) Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Machtkampf unter den Anteilseignern scheint mit den neuen Wahlvorschlägen gütlich beendet worden zu sein. Es ist positiv zu werten, dass der Aufsichtsrat trotz dieser Differenzen konstruktive Arbeit leisten konnte.

 

b) Frau RA Doris Mücke (01.01.2020 – 15.10.2020, 14.12.2020 – 31.12.2020)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Machtkampf unter den Anteilseignern scheint mit den neuen Wahlvorschlägen gütlich beendet worden zu sein. Es ist positiv zu werten, dass der Aufsichtsrat trotz dieser Differenzen konstruktive Arbeit leisten konnte.

 

c) Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch (01.01.2020 – 15.10.2020)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Machtkampf unter den Anteilseignern scheint mit den neuen Wahlvorschlägen gütlich beendet worden zu sein. Es ist positiv zu werten, dass der Aufsichtsrat trotz dieser Differenzen konstruktive Arbeit leisten konnte.

 

d) Herr Klaus Dirks (15.10.2020 – 31.12.2020)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Machtkampf unter den Anteilseignern scheint mit den neuen Wahlvorschlägen gütlich beendet worden zu sein. Es ist positiv zu werten, dass der Aufsichtsrat trotz dieser Differenzen konstruktive Arbeit leisten konnte.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wahl des Abschlussprüfers.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

1. Frau Prof. Dr. oec. Gabriele Buchholz

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Kandidatin ist fachlich und persönlich für das Amt geeignet.

 

2. Herr Robert Fortmeier M. Sc.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat ist fachlich und persönlich für das Amt geeignet.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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