Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Westag & Getalit AG, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung 

 

Begründung: Bei einem Gewinn je Stammaktie von 0,38 € resp. je Vorzugsaktie von 0,44 € schlägt die Verwaltung die Auskehrung von 0,34 bzw. 0,40 € je Stamm- resp. Vorzugsaktie vor. Dieses übererfüllt die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftige Teilung des Jahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie gelang es dem Vorstand die neu implementierte Unternehmensstrategie (u.a. Änderung des Produktmixes durch Verzicht auf margenschwächere Produkte, zunehmender Vertrieb von Produkten der Schwestergesellschaften) weiter umzusetzen und den Umsatz bei weiterhin guter Exportquote zu halten. Der Jahresüberschuss hat allerdings gegenüber Vorjahr deutlich Federn lassen müssen, was auch auf die erhöhte Materialeinsatzquote im Berichtsjahr sowie Sondereffekte aus dem AKP-Verkauf im Vorjahr resp. der Schließung von Teilen der Laminatproduktion 2020 zurückzuführen ist. Die für die Aktionäre wichtige Eigenkapitalrendite lag 2020 daher mit nur noch ca. 2,0% auf einem längerfristig nicht mehr auskömmlichen Niveau. Die Bilanzrelationen der finanzschuldenfreien AG sind mit einer Eigenkapitalquote von etwa 67% nach wie vor solide, Cashflow und Liquiditätsausstattung auch. Der TSR (Total Shareholder Return) des Berichtsjahres hat sich, entgegen der Gewinnentwicklung, leicht positiv entwickelt. Insgesamt kann der Vorstand für seine gute Arbeit entlastet werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit aus dem Bericht des Aufsichtsrats ersichtlich, ist der Aufsichtsrat u.a. in zehn Plenumssitzungen bei vollständiger Sitzungsteilnahme aller Mitglieder seiner Kontrollpflicht gerecht geworden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Das vorgelegte Vergütungssystem enthält viele von der SdK unterstützte Einzelbausteine (z. B. Verzicht auf Change-of-Control-Regelungen, Verzicht auf Altersvorsorgeleistungen, Begrenzung von Nebenleistungen) und knüpft mit Blick auf die variablen Bezüge zudem an richtige Umsatz-, Ergebnis- und Cashflow-Kennziffern an. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab, da für eine wie auch immer gelagerte Zielvergütung der Vorstandsmitglieder unklar bleibt, wie das Verhältnis von Fixvergütung, Jahrestantieme und LTI ausgestaltet sein soll. Ferner sieht das zur Beschlussfassung vorgeschlagene Vergütungssystem den Verzicht auf Malus- und Clawback-Regelungen vor, den die SdK nicht mitträgt.

 

Zustimmung

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bestätigungsbeschluss für die 2020 mit Zustimmung der SdK geänderte Aufsichtsratsvergütung ist aus Sicht der SdK eine reine Formsache.

 

 

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erneute Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei derVeräußerung

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts einer auskömmlichen Dividendenauskehrung ist gegen einen additiven Aktienrückkauf nichts einzuwenden.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung von § 13 Abs. 9 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung reflektiert eine geänderte Gesetzeslage und ist aus Sicht der SdK unproblematisch.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Änderung der Firma bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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