Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Wie in den Vorjahren soll wieder eine Dividende von € 0,65 je Aktie ausgeschüttet werden. Die Gesamtausschüttung von € 60,93 Mio. entspricht einer Ausschüttungsquote von 75,41% des AG-Bilanzgewinns bzw. 29,03% des Konzerngewinns.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Infolge der Corona-Pandemie hat W+W im Jahr 2020 die Risikovorsorge deutlich erhöht. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie wurde im Mai 2020 das ursprüngliche Konzernergebnisziel für 2020 von mindestens € 220 Mio. nach unten korrigiert. Erreicht wurde ein Konzernüberschuss von € 210,8 Mio., der im Hinblick auf die außergewöhnlichen Rahmenbedingungen als solide bezeichnet werden kann. Die vom Vorstand konsequent forcierten Investitionen in die digitale Transformation und neue innovative Geschäftsmodelle zeigen Erfolge. Der Vorstand führt das Unternehmen umsichtig und vorausschauend.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Das neue Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder sieht ein Verhältnis von 75-85% fixer Vergütung zu 15-25% variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen vor. 60% der variablen Vergütung sollen auf Basis einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage zur Auszahlung kommen. Diese Zusammensetzung der Vorstandsvergütung entspricht nicht den SdK-Richtlinien. Aufgrund der deutlichen Abweichung kann dem neuen Vergütungssystem nicht zugestimmt werden. Die SdK fordert ein angemessenes Verhältnis von 30% fixen zu 70% variablen Vergütungsbestandteilen. Auch sollten beim variablen Vergütungsbestandteil rd.70% eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich der Angaben nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG, und über die entsprechende Änderung von § 13 der Satzung (Vergütung)

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Das zur Abstimmung stehende Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder entspricht den SdK-Anforderungen. Die Vergütungshöhen sind angemessen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 10 der Satzung (Einberufung, Beschlussfassung)

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Satzungsänderung zur Einberufung und Beschlussfassung stellt keine Beeinträchtigung für die Aktionäre dar und kann deshalb befürwortet werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Nachwahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Kandidat scheint die erforderlichen Kriterien für eine Aufsichtsratstätigkeit bei W+W zu erfüllen. Es ist zu akzeptieren, dass Dr.Ellenbürger Mitglied der Wüstenrot Stiftung ist, die eine Mehrheitsbeteiligung von insgesamt 66,61% an der W+W AG hält.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines neuen Gewinnabführungsvertrags mit der W&W brandpool GmbH

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die nach Beendigung des bisherigen Vertrags gegen den neuen Gewinnabführungsvertrag mit der W&W brandpool GmbH sprechen würden.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der W&W Asset Management GmbH vom 29. April 2008 in der Fassung vom 1. April 2014

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Anpassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der W&W Asset Management GmbH sprechen würden.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.