Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.11.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des (Konzern-)Jahresüberschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Dividende von 0,11 Euro/Aktie (Vj.: 0,- Euro/Aktie) auszuschütten. Bei 43.412.923 dividendenberechtigten Stückaktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 4.775.421,53 Euro. Die Ausschüttungssumme entspricht damit 64 Prozent des Konzernjahresüberschusses (einschließlich des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr) i.H. von 7.379.206,00 Euro aus.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar liegen die Provisionserträge und in der Folge auch der Jahresüberschuss erheblich unter dem Ergebnis des Vorjahres. Mit Provisionserträgen in Höhe von 51,6 Mio. Euro und einem Jahresüberschuss von 4,3 Mio. Euro hat die Gesellschaft aber ein nach wie vor gutes Ergebnis erzielt. Die Gesellschaft hat ein nach wie vor gutes Ergebnis erzielt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit sich das nach dem kurz gefassten Aufsichtsratsbericht beurteilen lässt, hat dieser seine Beratungs- und Aufsichtsaufgabe erfüllt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestehen keine Einwände: Weder prüft die KPMG AG die Gesellschaft bereits seit mehr als zehn Jahren, noch beträgt deren Vergütung für Steuerberatungs- und sonstige Leistungen mehr als 25 Prozent der Vergütung für Abschlussprüfungs- und andere Bestätigungsleistungen – auch wenn sie dem „gefährlich“ nahe kommt.

 

 

TOP 6 Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Bewerberin, Frau Tanja Creed, erscheint sowohl fachlich geeignet als auch zeitlich verfügbar. Die Zustimmung der SdK zu ihrer Wahl steht jedoch unter dem Vorbehalt ihrer Vorstellung in der Hauptversammlung und näherer Angaben zu ihren bisherigen und anderweitigen Tätigkeiten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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