Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.11.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Nachdem im Vorjahr die Dividende auf € 0,40 gesenkt wurde, wird jetzt wieder das vorherige Niveau von € 0,50 vorgeschlagen. Die Ausschüttungsquote beläuft sich damit auf ca. 38% des den Aktionären zustehenden Gewinns pro Aktie. Bei einer Eigenkapitalquote von 56,9% wäre eine höhere Ausschüttung problemlos möglich gewesen. Da sich Wachenheim jedoch in volatilen Märkten bewegt und als kleines Unternehmen ein ausreichendes Finanzpolster braucht stimmt die SdK dem Vorschlag zu.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem nach wie vor schwierigen Umfeld hat sich das Unternehmen recht gut entwickelt und konnte das Ergebnis pro Aktie um 38% auf das Vor-Corona Niveau steigern. Nach wie vor zahlt sich die relativ breite regionale Aufstellung aus, wobei Osteuropa den höchsten Anteil des Ergebnisses beisteuert. Erste Schritte in eine noch breitere Diversifikation wurden unternommen und auch das Thema Nachhaltigkeit steht auf der Agenda.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen ist strategisch gut aufgestellt, hat frühzeitig neue Felder, wie z.B. alkoholfreien Sekt und Wein besetzt und ist nach wie vor sehr solide finanziert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gebühren von insgesamt € 175 Tsd. scheinen angemessen. Die sonstigen Leistungen sind mit € 3 Tsd. unkritisch. RSM prüft seit 2018/19, so dass die Unabhängigkeit nicht gefährdet zu sein scheint.

 

 

TOP 6 Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Obwohl das Unternehmen den alten Vorratsbeschluss nicht genutzt hatte und generell vorsichtig und verantwortungsvoll handelt kann die SdK dem Vorratsbeschluss nicht zustimmen. Zum einen übersteigt der Beschluss das Kapital um bis zu 50% erhöhen zu können den üblicherweise von der SdK akzeptierten Rahmen von 25% deutlich und zum anderen ist die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage nicht beschränkt.

 

 

TOP 7 Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Obwohl das Unternehmen den alten Vorratsbeschluss nicht genutzt hatte und generell vorsichtig und verantwortungsvoll handelt kann die SdK dem Vorratsbeschluss einer bedingten Kapitalerhöhung nicht zustimmen da der Beschluss das Kapital um bis zu 50% erhöhen zu können den üblicherweise von der SdK akzeptierten Rahmen deutlich übersteigt.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Schloss Wachenheim AG

 

Ablehnung

 

Begründung: Das vorgeschlagene System ist zwar klar, übersichtlich und von der Höhe her auch der Arbeit und Verantwortung der Vorstandsmitglieder angemessen, enthält aber einige wesentliche Punkte die die SdK fordert nicht: keine (teilweise) Vergütung in Aktien um das unternehmerische Handeln der Vorstände in Einklang mit den Aktionären zu bringen sowie keine Claw-Back Klausel. Unter anderem aus diesen Gründen kann die SdK dem vorgeschlagenen System nicht zustimmen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der Schloss Wachenheim AG sowie über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene ausschließlich fixe Vergütung des Aufsichtsrats ist der Größe und Komplexität der Aufgabe angemessen.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Anpassung des bestehenden Organschaftsvertrags mit Ergebnisabführungsvereinbarung mit der Reichsgraf von Kesselstatt GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Anpassung an neue steuerliche Regelungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.