Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.08.2021



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Insgesamt sind sicherlich auch weiterhin die Zahlen zum Geschäftsjahr 2020 nicht zufriedenstellend. Dennoch konnten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 und unter Berücksichtigung der Auswirkungen durch die verheerende Covid-19-Pandemie in 2020 die Geschäftszahlen verbessert werden. Dies ist im Wesentlichen auf die Verbesserungen durch die Restrukturierung bei der Turbon AG zurückzuführen. Insgesamt kann dies als Teilerfolg verbucht werden, aber bis zum erfolgreichen Turnaround ist es noch ein steiniger Weg.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch dem Aufsichtsrat kann die Entlastung erteilt werden. In der schwierigen Zeit der Covid-19-Pandemie konnte die Turbon AG sich strategisch verbessert aufstellen und die Weichen für den Turnaround wurden gestellt.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers. Neben den reinen Abschlussprüfungskosten wurden keine weiteren Beratungsleistungen bei der Märkischen Revision GmbH in Auftrag gegeben. Die Unabhängigkeit scheint gewahrt zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des neuen Aufsichtsrats

 

(Tagesordnungspunkt 5.a)

a) Paul-Dieter Häpp

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen seitens der SdK keine Einwände Herrn Paul-Dieter Häpp erneut in den Aufsichtsrat der Turbon AG zu wählen.

 

(Tagesordnungspunkt 5.b)

b) Thomas Hertrich

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen seitens der SdK keine Einwände Herrn Thomas Hertrich erneut in den Aufsichtsrat der Turbon AG zu wählen.

 

(Tagesordnungspunkt 5.c)

c) Dr. Barbara Lepper

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch Frau Dr. Barbara Lepper scheint durch ihre fachliche Expertise im Bereich der Rechtswissenschaften geeignet zu sein, einen Mehrwert für den Aufsichtsrat der Turbon AG zu generieren.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über das Vorstandsvergütungssystem

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine rein fixe Vergütung findet seitens der SdK keine Zustimmung. Auch nicht in Anbetracht der Tatsache, dass beide Vorstandsmitglieder in beträchtlichem Maße eigene Aktien des Unternehmens besitzen. Die maximale Grenze von 300 T € ist sicherlich angemessen, jedoch würde die SdK eine angemessene langfristige variable Vergütungskomponente für sinnvoll erachten. Auch eine Integration von Nachhaltigkeitskriterien würde die SdK für wünschenswert halten.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über das Aufsichtsratsvergütungssystem

 

Zustimmung

 

Begründung: Die rein fixe Vergütung des Aufsichtsrates in Höhe von 6.135,50 € für das einfache Mitglied sowie das Doppelte für den Vorsitzenden und das 1,5fache für den stellvertretenden Vorsitzenden ist aus Sicht der SdK zustimmungswürdig.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.