Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.12.2021



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Vorbermerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des jeweils vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Jahresabschluss, Konzernabschluss sowie weitere Berichte wurden augenscheinlich konform erstellt und vom Aufsichtsrat vorab gebilligt.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Geschäftsjahr 2020 war operativ stark durch die Corona-Pandemie belastet. Der Vorstand treibt seitdem mit Hochdruck eine Kundendiversifizierung voran. Sich im Umsatz und Ergebnis niederschlagende Erfolge sind bisher zwar noch nicht erkennbar - die strategischen Ansätze aber schlüssig und nachvollziehbar.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Zuge von sechs Aufsichtsratssitzungen ist das Kontrollgremium seinen Pflichten augenscheinlich nachgekommen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schlägt erstmalig die Baker Tilly GmbH & Co. KG als Abschlussprüfer vor. Anzeichen für eine eingeschränkte Unabhängigkeit oder fehlende Kompetenz sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand möchte sich ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % des Grundkapitals genehmigen lassen. Sowohl die Modifikation (Erhöhung auch gegen Sacheinlagen) als auch die nominale Höhe (isoliert und im Hinblick auf noch bestehende Bedingte Kapitala) gehen deutlich zu weit. Sollten so große Anteilsverschiebungen zukünftig tatsächlich angezeigt sein, dann soll der Vorstand dies der Hauptversammlung transparent offengelegt und nachvollziehbar begründet zur Beschlussvorschlage vorlegen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund seiner Abstraktheit ist das Vergütungssystem auch nicht konkret, beispielsweise nicht nachvollziehbar hinsichtlich der Relationen zwischen variabler und fixer Vergütung.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Vergütungssystems

 

Ablehnung

 

Begründung: Die verankerte variable Vergütungskomponente verstößt gegen die Abstimmungsrichtlinien der SdK. Der Aufsichtsrat soll sich auf die Aufsicht und Kontrolle konzentrieren. Dies hat Vorrang vor wirtschaftlichen Aspekten.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist bedauerlich, dass Prof. Dr. Bräutigam bereits nach weniger als 2 Jahren wieder aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Die Gründe hierfür werden hinterfragt. Hingegen ist es sehr erfreulich, dass Großaktionärin und namhafte Investorin Liliana Nordbakk wieder zur Wahl bereitsteht. Ihre ruhige, sachliche und kompetente Art, auch in Sachen Investorenkommunikation, wird der Gesellschaft guttun.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.