Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte für die Uzin Utz AG und den Konzern mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach § 289 Abs. 1, 4 und § 315 Abs. 1, 4 HGB einschließlich der nicht finanziellen Erklärung für die Uzin Utz AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2020 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die Gesellschaft hat ein Ergebnis je Aktie in Höhe von 5,76 € erzielt und schüttet eine Dividende in Höhe von 1,55 € je Aktie aus. Dies entspricht lediglich 27 % aus Ausschüttungsquote. Die SdK sieht für eine angemessene Beteiligung der Aktionäre am Erfolg des Unternehmens eine Ausschüttungsquote von 40 % bis 60 % des Konzernjahresüberschusses vor.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Gesellschaft hat sowohl den Umsatz als auch das EBIT sowie die Eigenkapitalquote deutlich steigern können. Auch die Mitarbeiteranzahl konnte gesteigert werden, ebenso das Ergebnis je Aktie von 4,22 € auf € 5,76.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Der Aufsichtsrat hat in vier ordentlichen Sitzungen und einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung seine nach Gesetz und Satzung vorgesehene Überwachungs- und Beratungstätigkeit zum Wohle der Gesellschaft wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ab dem Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder bewegt sich in dem Rahmen, welcher von der SdK als angemessen und für akzeptabel angesehen wird. Es gibt keine Versorgungszusage für Vorstandsmitglieder. Die fixe Vergütung ist gering über dem Teil, den die SdK (fix 1/3, variabel 2/3, davon 60% aufgrund mehrjähriger Bemessungsgrundlage) als angemessen ansieht.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Der Aufsichtsrat erhält ausschließlich eine feste Vergütung. Die Vergütung ist angemessen und adäquat. Sitzungsgelder werden nicht bezahlt.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechender Satzungsänderungen

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Es wird vorgeschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 27 % durch Ausgabe neuer Stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stammaktien zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann unter anderem ausgeschlossen werden, bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. Die SdK stimmt einem Bezugsrechtsausschluss von mehr als 10 % nicht zu.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung bezüglich des Nachweises zur Berechtigung der Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, zur Ermöglichung der elektronischen Teilnahme an einer Hauptversammlung und zur Ermöglichung der Stimmabgabe ohne Teilnahme an der Hauptversammlung

 

a)

Änderung betreffend den Nachweis zur Berechtigung der Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Entsprechend dem ARUG II sinnvoll und im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre.

 

b)

Änderung zur Ermöglichung der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Entsprechend dem ARUG II sinnvoll und im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre.

 

c)

Ermöglichung zur Stimmabgabe auch ohne physische Teilnahme an der Hauptversammlung

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Entsprechend dem ARUG II sinnvoll und im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre.

 

 

TOP 9 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Gegen die Bestellung der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.