Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a sowie 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Diesem TOP kann zugestimmt werden, da die SdK in der Regel eine Ausschüttungsquote von 40% fordert und die Gesellschaft mit 76% eine besonders hohe Ausschüttungsquote aufweist.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt und die Gesellschaft ist für die Zukunft entsprechend aufgestellt. Ebenfalls werden die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg beteiligt. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in fünf Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für die gute Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK stuft grundsätzlich ein zusätzliches Mandat als Steuerberater des Abschlussprüfers als kritisch ein. Nachdem hier 30 % Steuerberatungsleistungen von PricewaterhouseCoopers GmbH abgerechnet wurden und die SdK in Ausnahmefällen nur 25 % erlaubt, kann dem TOP hier nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Moritz Zimmermann

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat kann durch seinen beruflichen Hintergrund genügend Erfahrung vorweisen, um die Funktion auszufüllen. Es liegen bisher noch keine weiteren Aufsichtsratsmandate vor. Daher kann davon ausgegangen werden, dass Herr Zimmermann über die Zeit verfügt, das Mandat gewissenhaft auszuüben.

 

b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Baron Vielhauer von Hohenhau ist bereits seit vielen Jahren Aufsichtsrat bei der ATOSS und verfügt daher über genügend Erfahrung, um die Funktion auszufüllen. Es liegen noch drei weitere Aufsichtsratmandate vor. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass Herr Baron Vielhauer von Hohenhau auf Grund seines bisherigen Engagements über ausreichend Zeit verfügt, das Mandat weiter gewissenhaft zu erfüllen.

 

c) Klaus Bauer

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Bauer ist bereits seit vielen Jahren Aufsichtsrat bei der ATOSS und verfügt daher über genügend Erfahrung, um die Funktion auszufüllen. Es liegen noch zwei weitere Mandate vor. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass Herr Bauer auf Grund seines bisherigen Engagements über ausreichend Zeit verfügt, das Mandat weiter gewissenhaft zu erfüllen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da die Vergütung transparent und angemessen erscheint. Darüber hinaus besteht die Vergütung aus einem festen und einen variablen Vergütungsbestandteil, die hinreichend Leistungsanreize bietet und eine Maximal-Gesamtvergütung vorsieht.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da die Vergütung transparent und angemessen erscheint.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da es sinnvoll erscheint genehmigtes Kapital für potentielle Akquisitionen bereit zu halten.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Dem TOP kann nicht zugestimmt werden, da die SdK grundsätzlich die Ausgabe von Options- und Wandelanleihen mit der Möglichkeit zur Sacheinlage ablehnt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.