Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen restrukturiert und offensichtlich auf einen profitablen Weg gebracht.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Mehrheitlich setzt sich der Aufsichtsrat aus Mitgliedern (Gebler und Thöne-Flöge) zusammen, die an der jahrelangen Fehlentwicklung der Delticom beteiligt waren. Es werden offensichtlich keine notwendigen Konsequenzen bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gezogen. Dies zeigt sich u.a. in dem Vorschlag der Wiederwahl von Herrn Thöne-Flöge in den AR in TOP 5.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Thöne-Flöge ist seit 2007 im Aufsichtsrat der Delticom. Er ist am Niedergang der Delticom und den zahlreichen Fehlentscheidungen in verantwortlicher Position beteiligt gewesen. Im Übrigen ist er auch nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, mit einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von mehr als 12 Jahren, nicht mehr unabhängig.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: In zahlreichen Punkten erfüllt das vorgeschlagene Vergütungssystem die Forderungen der SdK. Es wird allerdings nicht sichergestellt, dass eine variable Vergütung nur dann gezahlt wird, wenn Delticom die Kapitalkosten verdient hat. Des Weiteren lehnt der SdK grundsätzlich Aktienoptionsprogramme ab.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie entsprechende Satzungsänderung (§ 12 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anhebung der Vergütung für den Vorsitzenden von 50 T€ auf 70 T€, des stellvertretenden Vorsitzenden von 20 T€ auf 45 T€ und des einfachen Mitglieds von 20 T€ auf 35 T€ erscheint noch akzeptabel.

 

 

TOP 8 Aufhebung des genehmigten Kapitals 2017 sowie Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2021; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag, das Grundkapital ohne Mitwirken der Aktionäre um bis zu 50% durch Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen, schränkt die Mitwirkungsrechte der Aktionäre zu sehr ein. Die SdK fordert die Zustimmung der Hauptversammlung, wenn Bareinlagen größer als 25% bzw. Sacheinlagen größer als 10% des bisherigen Grundkapitals sind.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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