Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2020 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie - der in Anbetracht der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion relevanten AG - betrug im Berichtsjahr 0,29 € je Aktie (Vorjahr 0,38 € je Aktie). Es sollen 0,11 € (Vorjahr 0,40 € je Aktie) ausgeschüttet werden. Das ist für das Corona-Krisenjahr akzeptabel.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Corona Krise hat die BLG als Logistikdienstleister und Hafenbetreiber heftig getroffen. Der Vorstand hat das Unternehmen allerdings gut durch das erste Corona Krisenjahr geführt. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Das zeigt sein Bericht. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer hat im vergangenen Jahr zusätzliche Dienstleistungen in Höhe von 27% der Prüfungsleistungen erbracht. Das ist bei weitem zu viel. Der SdK fordert, dass der Abschlussprüfer grundsätzlich keine weiteren Dienstleistungen erbringt.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Absatz 1 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Vereinfachung ist sicherlich zweckmäßig.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das System deckt sich in vielen Elementen mit den Forderungen der SdK, etwa mit der Ausgestaltung der variablen Vergütung am EBIT und der RoCE sowie an relevanten SGE Kennzahlen. Der fixe Anteil ist etwas hoch, allerdings ist das Gesamtniveau nicht besonders hoch. Die zukünftige Altersversorgung ist akzeptabel, sie beläuft sich auf 10% des Grundgehalts.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Aufsichtsratsvergütung ist fix und der Höhe nach akzeptabel.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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