Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Wie im Vorjahr sollen 4 Cent/Aktie ausgeschüttet werden. Das ist zwar mehr als das IFRS Konzernergebnis in Höhe von 3,1 Cent/Aktie. Angesichts der guten Ausstattung mit Eigenkapital und Liquidität sowie einem HB Ergebnis der für die Ausschüttung maßgeblichen AG in Höhe von 11,5 Cent/Aktie ist die Ausschüttung angemessen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

 

a) Herrn Michael Hartwich für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen;

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen gut durch die Corona Krise geführt und erfolgreich weiter fortentwickelt. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

b) Herrn Andreas Oppitz für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen gut durch die Corona Krise geführt und erfolgreich weiter fortentwickelt. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands, Herrn Bernd Dähling, für die Geschäftsjahre 2018 und 2019

 

a) Die Entscheidung über die Entlastung von Herrn Bernd Dähling für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 wird auf die nächste ordentliche Hauptversammlung vertagt.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es ist sinnvoll mit der Entscheidung über die Entlastung auf den Abschluss des Gerichtsverfahren zu warten.

 

b) Die Entscheidung über die Entlastung von Herrn Bernd Dähling für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2019 wird auf die nächste ordentliche Hauptversammlung vertagt.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es ist sinnvoll mit der Entscheidung über die Entlastung auf den Abschluss des Gerichtsverfahren zu warten.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

a) Herrn Hans-Werner Scherer für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen;

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines sehr ausführlichen Berichts den Vorstands kontrolliert und beraten. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

b) Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen;

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines sehr ausführlichen Berichts den Vorstands kontrolliert und beraten. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

c) Herrn Dilan Hilser für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen;

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines sehr ausführlichen Berichts den Vorstands kontrolliert und beraten. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

d) Herrn Wolfgang Wittmann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen;

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines sehr ausführlichen Berichts den Vorstands kontrolliert und beraten. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

e) Frau Dr. Kerstin Steidte-Megerlin für ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen;

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines sehr ausführlichen Berichts den Vorstands kontrolliert und beraten. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

f) Herrn Christian Hillermann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen;

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines sehr ausführlichen Berichts den Vorstands kontrolliert und beraten. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

g) Herrn Christoph Buchbender für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines sehr ausführlichen Berichts den Vorstands kontrolliert und beraten. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Rolf Aschermann, für die Geschäftsjahre 2018 und 2019

 

a) Die Entscheidung über die Entlastung von Herrn Dr. Rolf Aschermann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2018 wird auf die nächste ordentliche Hauptversammlung vertagt.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die vorgeschlagene Verschiebung der Entscheidung über eine Entlastung erscheint angebracht.

 

b) Die Entscheidung über die Entlastung von Herrn Dr. Rolf Aschermann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 wird auf die nächste ordentliche Hauptversammlung vertagt.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die vorgeschlagene Verschiebung der Entscheidung über eine Entlastung erscheint angebracht.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Hiermit wird ein Wechsel des Abschlussprüfers vollzogen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Das Vergütungssystem ist transparent. Es entspricht in zahlreichen Punkten den Anforderungen der SdK und ist insgesamt in der Höhe der Vergütung angemessen. Kritisiert wird allerdings, dass der variable Anteil mit 38% zu gering ist.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung der Satzung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die vorgeschlagene fixe Aufsichtsratsvergütung ist auch der Höhe nach akzeptabel.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Abwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Wolfgang Wittmann

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Es ist nichts bekannt, was die Arbeit des Aufsichtsrats und seines Vorsitzenden infrage stellt. Argumente, die für die Annahme des Antrags sprechen, liegen nicht vor, weder in den Unterlagen zur HV noch in der Öffentlichkeit.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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