Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Baader Bank Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 der Baader Bank Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Baader Bank hat im GJ 2020 einen Konzernjahresüberschuss von rund 47 Mio. Euro erzielt. Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 25 Cent je Aktie stellt, bezogen auf den Konzernjahresüberschuss somit eine Ausschüttungsquote in Höhe von rund 24 % dar. Dies erscheint dennoch angemessen, denn Baader hat nach über einem Jahrzehnt der Restrukturierung erstmals ein sehr starkes Ergebnis einfahren können. In naher Zukunft sollte aber der Ausbau und die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells im Fokus stehen, um in einen stetigen Wachstumszustand zu gelangen. Daher ist die Ausschüttung angemessen.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Baader Bank konnte endlich die Früchte der Mühen der letzten Jahre ernten. Nachdem in 2018 radikale Schritte zur Neuausrichtung unternommen wurden, konnten in 2019 die ersten positiven Tendenzen vernommen werden. 2020 wurde dann, auch bedingt durch ein sehr freundliches Umfeld, zu einem Rekordjahr. So konnten die Erträge mehr als verdoppelt werden, was auf eine nahezu Vervierfachung des Handelsergebnisses zurückzuführen war. Auch die ersten Monate des Geschäftsjahres 2021 liefen gut an. Die Gesellschaft scheint also auf einem sehr guten Weg zu sein.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Rahmen von fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch den Vorstand überwacht. Es ist kein Grund erkennbar, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: PWC zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und verfügt über die nötigen qualifizierten Mitarbeiter, um die komplexe Prüfung der Abschlüsse einer Wertpapierbank vornehmen zu können.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 sowie Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Aktuell erscheint eine Kapitalerhöhung nicht nötig. Ferner ist der Umfang des vorgeschlagenen Vorratskapitals deutlich zu hoch. Daher kann dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 und 4 AktG

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat in 2020 ein Rekordergebnis erzielt und wird aller Voraussicht nach auch in 2021 ein Rekordergebnis deutlich über dem Vorjahresergebnis erzielen. Ferner soll für 2020 eine angemessene Dividende bezahlt werden. Um der Gesellschaft auch unterjährig die nötige Flexibilität für eine zusätzliche Aktionärsvergütung zu geben, und um eine gewisse Flexibilität auf der Kapitalseite zu erhalten, kann dem Vorschlag zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.