Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/20 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019/20.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Dividende im vergangenen Geschäftsjahr aufgrund der schwierigen Geschäftslage richtigerweise zurückgezogen, um Liquidität zu sichern. Sie wird auch im aktuellen Jahr nicht ausgezahlt. Dem Verlustvortrag ist zuzustimmen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat – soweit ersichtlich – durch mehrere Maßnahmen versucht Flexibilität im Umgang mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Nebelhornbahn AG zu zeigen. Die Reduzierung der Personalkosten durch Senkung der Mitarbeiterzahl und Kurzarbeit, das zeitliche Vorziehen einzelner Bauphasen an der Nebelhornbahn AG, um bei einer Wiederöffnung ‚nach Corona‘ im Sommer 2021 zu profitieren; Senkung auch der eigenen Bezüge. Es sind keine Punkte erkennbar, die eine Nicht-Entlastung rechtfertigen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich im abgelaufenen Geschäftsjahr und aufgrund der Bedeutung des Bauvorhabens im Geschäftsjahr in fünf (in 2019) bzw. sechs (in 2020) ordentlichen Sitzungen häufiger als zuvor. Der Aufsichtsrat bezieht aufgrund der schwierigen Situation niedrigere Bezüge. Ein Umgang mit der Krisensituation ist zu erkennen. Es sind keine Punkte erkennbar, die eine Nicht-Entlastung rechtfertigen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Abschlussprüfer der Nebelhornbahn AG wirken zeitlich zu lange. Ein Wechsel des Abschlussprüfers ist nötig und soll nach den Richtlinien der SdK für eine Aktiengesellschaft nach 10 Jahren Prüfung stattfinden, personell ist die Person des Prüfers nach 7 Jahren zu wechseln. Die Müller Treuhand GmbH prüft bereits seit 2012. Herr Müller als Abschlussprüfer – vor 2012 noch bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RP Richter – bereits noch mehrere Jahre länger.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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