Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung übertrifft die von der SdK angestrebten 40% - 60%. Aufgrund der guten finanziellen Situation kann diesem Vorschlag jedoch trotzdem zugestimmt werden. Da das Wachstum in den nächsten Jahren geringer ausfallen dürfte oder sogar mit Rückschlägen (siehe Q1 2021) zu rechnen ist, sollte eine konstante Dividendenpolitik im Sinne aller Aktionäre sein.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Verwaltungsrat kann aus Sicht der SdK für das abgelaufene Jahr entlastet werden. Das Organ kam allen ihm anvertrauten Aufgaben nach.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Bestellung von RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft kann nicht mehr zugestimmt werden. Die Steuerberatungskosten sind in den letzten Jahren signifikant gestiegen und betrugen für das letzte Jahr 40% der Prüfungskosten. Die SdK sieht eine Quote von max. 25% als zustimmungswürdig an. Sollte mehr Steuerberatungsleistung erforderlich sein, so ist hierfür eine zweite Gesellschaft zu beauftragen. Zudem prüft RSM bereits seit über zehn Jahren die Gesellschaft.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Wahlen zum Verwaltungsrat

 

1. Herrn Adi Drotleff

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Drotleff ist als Hauptaktionär, Firmengründer und Informatiker natürlich als Mitglied des Verwaltungsrats qulifiziert und wird daher von der SdK unterstützt.

 

2. Frau Heike Lies

 

Ablehnung

 

Begründung: Frau Lies ist bereits Mitglied im Verwaltungsrat und kennt daher das Unternehmen, jedoch geht weder aus der Information in der Einladung zur HV noch in der auf der Internetseite von MuM verfügbaren Kurzbiografie ersichtlich, welche Qualifikationen Frau Lies einbringen kann, um den Verwaltungsrat eines Softwareunternehmens zu bereichern, noch in welchen möglichen anderen Bereichen Frau Lies das Unternehmen unterstützen kann. Sollte die Verwaltung auf der Hauptversammlung plausibel die Sinnhaftigkeit und damit die Vorteile eines Mandats von Frau Lies darlegen können, so behält die SdK sich vor, der Wahl doch zuzustimmen.

 

3. Herrn Dr. Rupprecht von Bechtolsheim

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Dr. von Bechtolsheim wird als Nachfolger von Herrn Dr. Johannes Harl der Hauptversammlung vorgeschlagen. Als Rechtsanwalt hat Herr Dr. von Bechtolsheim sich auf die Bereiche geistiges Eigentum, Gesellschaftsrecht, Bau und erneuerbare Energien fokussiert. Daher ist fraglich, in welcher Weise er das Unternehmen unterstützen kann. Sollte die Verwaltung auf der Hauptversammlung plausibel die Sinnhaftigkeit und damit die Vorteile eines Mandats von Herrn. Dr. von Bechtolsheim darlegen können, so behält die SdK sich vor, der Wahl doch zuzustimmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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