Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs in der für das Geschäftsjahr 2020 anwendbaren Fassung

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Corona Pandemie hat Mediclin ganz maßgeblich beeinflusst. Insbesonders die Vorhaltung von freien Betten für Corona- und Intensivpatienten hatte wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis. Der von der Bundesrepublik bereitgestellte Schutzschirm konnte die Belastungen zwar einigermaßen ausgleichen, reichte aber nicht aus. Somit ist es nicht verwunderlich, dass der Umsatz zwar nur 2% niedriger lag, aber das Betriebsergebnis von € 22 Mio auf € 0,2 Mio fiel. Diese Entwicklung ist dem Vorstand nicht anzulasten. Trotz der Pandemie wurde der Konzern weiter umgebaut, wie z.B. durch den Verkauf einer Klinik und den Aufbau von Kapazitäten in lukrativen Feldern, wie z.B. Herz, Kopf, Alter oder Bewegung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:In einem schwierigen Umfeld hat sich Mediclin noch ganz gut geschlagen. Der strategische Umbau wurde fortgesetzt und die Finanzsituation ist nach wie vor solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratung- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Das gesamte Honorar in Höhe von € 499 Tsd. ist für die Größe der Mediclin angemessen. Sonstige Leistungen sind mit € 144 Tsd. relativ hoch, beziehen sich aber fast ausschließlich auf Corona bedingte und von Banken geforderte Bestätigung der Kreditbedingungen. Da PWC erst seit ein paar Jahren prüft, sollte die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet sein.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Von der Höhe und einigen Punkten, wie z.B. einer maximalen Begrenzung, der Kalkulation auf Basis des Eigenkapitals oder des EBITDA ist das Vergütungssystem akzeptabel. Allerdings fehlt eine Claw-Back Regelung oder die Verpflichtung ein Teil der variablen Vergütung in Aktien der Mediclin anzulegen. Von daher stimmt die SdK gegen dieses Vorschlag.

 

 

T'OP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Änderung von § 12 der Satzung

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung ist sehr angemessen und besteht ausschließlich aus einer fixen Zahlung.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Formale Anpassung eröffnet eine höhere Flexibilität.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über Änderungen der §§ 5 und 6 Abs. 2 der Satzung (Vorstand)

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Formale Aktualisierung.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über Änderungen der §§ 8 Abs. 3, 9, 10 und 11 der Satzung (Aufsichtsrat)

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Formale Aktualisierung.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über Änderungen der §§ 16 Abs. 1 und 18 Abs. 2 und 3 der Satzung (Hauptversammlung)

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Formale Aktualisierung.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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