Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.01.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 30. September 2020, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr zum 30. September 2020
 

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 30. September 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage sieht eine Ausschüttung von ca. 10% des Bilanzgewinns vor. Die SdK fordert grundsätzlich Ausschüttungsquoten von 40-60% um die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Eine Ausschüttung von mindestens 40% des Gewinns wäre auch durch die kurzfristig im Unternehmen vorhandene Liquidität abgedeckt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 30. September 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Umsatz und operatives Ergebnis konnten in den letzten drei Jahren kontinuierlich gesteigert werden. Die Zukunftsplanungen des Managements sehen ein weiteres Wachstum vor.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. September 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich zu fünf Sitzungen bei voller Präsenz der Mitglieder. Der Konzernabschluss wurde geprüft und gebilligt. Der AR-Bericht ist ausreichend ausführlich. Somit kann aus Sicht der SdK insgesamt dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 30. September 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Nach dem Fall Wirecard mit dem Versagen des dortigen Abschlussprüfers EY lehnt die SdK die Mandatierung von Ernst & Young solange ab, bis diese ein schlüssiges Konzept zur Qualitätssicherung ihrer Prüfungstätigkeit vorgelegt haben.

 

 

TOP 6 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten wären alle drei Aufsichtsräte abhängig von der Konoca Minolta Gruppe, da sie dort Managementfunktionen ausüben. Die SdK fordert mindestens ein unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat, um zu gewährleisten, daß auch die Interessen des Streubesitzes ausreichend vertreten werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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