Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.02.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2020, des für die Aurubis AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019/20 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Das berichtete IFRS-Konzernergebnis je Aktie betrug im Berichtsjahr 5,95 €, was sich mit 4,28 €, 6,52 € und 7,80 € in den Vorjahren vergleicht. Das aussagekräftigere operative Ergebnis je Aktie lag jedoch nur bei 3,73 € pro Anteilsschein, was, wie üblich, deutlich vom berichteten IFRS-Konzernergebnis abweicht (Vorjahre: 3,08 €, 5,87 €, und 5,21 €). Der Beschlussvorschlag sieht für das Berichtsjahr auf dieser Basis die Ausschüttung einer gegenüber Vorjahr leicht auf 1,30 € je Aktie erhöhten Dividende vor, was eine Ausschüttungsquote von ca. 35% des operativen Ergebnisses darstellt. Aufgrund der Dividendenerhöhung sowie vor dem Hintergrund der überzeugenden Metallo-Akquisition trägt die SdK den Beschlussvorschlag mit.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Technologiekonzern Aurubis hat im Berichtsjahr die Resilienz des implementierten Geschäftsmodells unter den Bedingungen der Corona-Pandemie bewiesen und ein insgesamt ordentliches Geschäftsergebnis vorgelegt. Mit Blick auf Letzteres konnten sich die zentralen Konzernsteuerungsgrößen, das operative EBT sowie auch der operative ROCE, von den im letzten Jahre verzeichneten Tiefständen lösen und gegenüber Vorjahr verbessern. Perspektivisch dürfte hier u.a. zudem das implementierte Performance Improvement Program weitere Erfolge ermöglichen. Unterstützend könnten hier ferner etliche der im F&E-Bereich betriebenen, künftig hoffentlich umsatz- und ergebniswirksam werdenden Projekte (Batterierecycling, CO²-Reduktion) wirksam werden. Strategisch war das Berichtsjahr trotz des bisher nicht gelungenen Verkaufes des Segments FRP von beachtlichen Erfolgen geprägt, so konnte der Konzern in Sachen Digitalisierung (Azeti) sowie Ausweitung der Recyclingkompetenzen (Metallo, Cablo) gute Fortschritte erzielen. Bilanzstruktur und Cashflow auslaufender Geschäftstätigkeit entwickelten sich weiter solide. Des Weiteren konnte sich auch der für die Aktionäre wichtige TSR im Berichtsjahr durch eine deutliche Kurserholung wieder signifikant verbessern.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist erneut, ausweislich seines ausführlichen Berichts und bei gewohnt hoher Sitzungsteilnahme, seiner Kontrollpflicht gerecht geworden. Neben der Corona-Pandemie spielten hierbei die wichtige Metallo-Übernahme und das neu aufgesetzte Performance Improvement Program eine zentrale Rolle. Des Weiteren naturgemäß Vorstandspersonalia (Vertragsverlängerung Verhoeven, Neubestellung Dr. Arnold, Änderung Geschäftsverteilungsplan Vorstand) zur Absicherung einer kontinuierlichen Unternehmensentwicklung.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2020/21 sowie des Geschäftsjahrs 2021/22 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2022

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erneute Wiederwahl der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat, mutmaßlich beratergestützt, ein aufgrund umfassenden gesellschaftlich/politischen Anspruchsdenkens wohl erwartbar komplexes Vorstandsvergütungssystem mitsamt transparentem Monitoring- und Veränderungsprozess vorgelegt. Das Vergütungssystem fußt im Kern, mit dem operativen EBT und dem operativen ROCE, auf den richtigen Elementen und berücksichtigt über die Einbeziehung „weicher“ Faktoren ferner auch nichtfinanzielle Leistungskomponenten einzelner Vorstandsmitglieder. Ausgehend vom SdK-Leitbild des Vorstands als Unternehmer setzt zudem das deutliche Überwiegen der kumulierten variablen Vergütungen über die Festvergütung den richtigen Akzent. Allerdings ist das Vergütungssystem aufgrund seiner Altersversorgungskomponente sowie aufgrund der nicht nahezu ausschließlich mehrjährigen Bemessungsgrundlage der variablen Vorstandsvergütung aus Sicht der SdK vor dem Hintergrund o.g. Leitbildes resp. des mittels variabler Vergütungselemente angestrebten Gleichlaufes mit den Interessen langfristiger Anleger nicht zustimmungsfähig.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der hier erbetene Bestätigungsbeschluss zur bereits mit Unterstützung der SdK implementierten Aufsichtsratsvergütung ist aus Sicht der SdK reine Formsache.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und korrespondierende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlages soll ein bestehendes/auslaufendes Genehmigtes Kapital im Umfang von etwa 50% des aktuellen Grundkapitals mit einem Bezugsrechtsausschluss u.a. für Sachanlagen im Umfang von ca. 20% des gegenwärtigen Grundkapitals erneuert werden. Dieses ist aus Sicht der SdK zu opulent und damit nicht zustimmungsfähig. Denn nach Auffassung der SdK sollten größere Kapitalmaßnahmen, vor allem auch Sacheinlagen, grundsätzlich nicht aus Vorratskapitalia heraus abgewickelt, sondern durch eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung im konkreten Einzelfall beschlossen werden. Vorratskapitalia dienen nach Auffassung der SdK hingegen lediglich dazu, Vorstand und Aufsichtsrat ohne HV-Beteiligung zur Arrondierung des Beteiligungsbesitzes zu befähigen. Hierfür reichen nach Auffassung der SdK Vorratskapitalia im Umfang von 25% des aktuellen Grundkapitals gegen bar und 10% für Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss völlig aus.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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