Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.01.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und Schaffung bedingten Kapitals, über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines zugehörigen Bedingten Kapitals 2021 und entsprechende

 

Änderung der Satzung

 

1. Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK stimmt den nachstehenden Tagesordnungspunkten zu. Voraussetzung dafür ist die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung.

 

2. Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage sieht vor, den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungs- bzw. Optionsrechte bis zu 20% vom Grundkapital zu gewähren. Entsprechende Kapitalmaßnahmen sollen lt. Aussage des Managements für etwaige günstige Akquisitionen in der Pandemie-Situation verwendet werden. Aufgrund des aktuell stabilen Börsenkurses auf Vorkrisenniveau und der ausreichend vorhandenen Liquidität im Unternehmen und dem maßvollen Umgang mit Kapitalmaßnahmen in der Vergangenheit stimmt die SdK den Antrag genannten Bedingungen daher zu.

 

3. Schaffung eines neuen bedingten Kapitals

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage steht in Zusammenhang mit TOP 2. Begründung wie dort.

 

4. Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung folgt dem Vorratsbeschluss mit der Intention, dass Grundkapital durch die Ausgabe von neuen Aktien bis zu 20% erhöhen zu können, um Wandlungs- und Optionsrechte zu erfüllen.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2019, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorratsbeschluss sähe eine mögliche Erhöhung des Grundkapitals von 20% vor. Bezugsrecht wird grundsätzlich eingeräumt, die genannten Ausnahmen sind akzeptabel. Ansonsten treffen die Einschätzungen wie bei vorstehenden Tagesordnungspunkten zu.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.