Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der Jungheinrich AG zum 31. Dezember 2020, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die Jungheinrich AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Jungheinrich AG schlägt eine Dividendenzahlung von 0,41 € je Stammaktie und 0,43 € je Vorzugsaktie vor. Dies ist eine Reduzierung der Dividende im Vergleich zum Vorjahr um jeweils 5 Eurocent. Bei einem Ergebnis je Vorzugsaktie von 1,49 € entspricht dies einer Ausschüttungsquote in Höhe von knapp 29%. Die SdK fordert langfristig eine Ausschüttungsquote von 40 bis 60%. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage in Folge der Covid-19-Pandemie trägt aber die SdK den Beschlussvorschlag mit, da dieser Beschlussvorschlag als ökonomisch ratsam angesehen werden muss.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Jungheinrich Konzern unerwartet gut und finanziell solide durch die Covid-19-Pandemie und damit durch die daraus entstandene weltwirtschaftliche Krise gebracht. Die Konzernkennzahlen haben sich wie erwartet in 2020 rückläufig entwickelt, jedoch auf einem moderatem Niveau. Der Vorstand hat insgesamt gute Arbeit geleistet, an den richtigen Stellschrauben gedreht und strategisch die Weichen auf eine erfolgreiche Zukunft gestellt. Daher gebührt dem Vorstand Entlastung.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung, da er den Vorstand angemessen beraten und kontrolliert hat. Der Aufsichtsrat tagte in 2020 insgesamt achtmal. Der Bericht des Aufsichtsrates umfasst alle wesentlichen Inhalte. Die strategische Ausrichtung der Jungheinrich AG ist vielversprechend und der Aufsichtsrat trägt seinen Teil hierzu erfolgreich bei.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Wünschenswert wäre jedoch die strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung. Jungheinrich hat PWC mit Steuerberatungsleistungen sowie sonstigen Leistungen in aus Sicht der SdK noch akzeptablen Höhe (77 T €) beauftragt.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

6.1 Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Frau Dipl.-Ing. Antoinette P. Aris

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Antoinette Aris ist aus fachlicher Hinsicht absolut geeignet, das Mandat im Aufsichtsrat der Jungheinrich AG wahrzunehmen. Dies hat Frau Aris bereits seit 2011 bewiesen. Da Sie als Berufsaufsichtsrätin definiert werden kann, sind die vier Aufsichtsratsmandate aus Sicht der SdK noch vertretbar und zeitlich zu managen.

 

6.2 Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Frau Beate Klose

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Beate Klose ist ebenfalls fachlich geeignet, das Mandat im Aufsichtsrat der Jungheinrich AG weiterhin auszuführen. Dies hat Frau Klose bereits seit 2016 unter Beweis gestellt. Sie hat kein weiteres Aufsichtsratsmandat inne, so dass Frau Klose neben ihrer selbstständigen Tätigkeit im Family Office über die nötigen zeitlichen Ressourcen höchstwahrscheinlich verfügen wird.

 

6.3 Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Herrn Dr. Ulrich Schmidt

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Ulrich Schmidt verfügt ebenfalls über die fachliche Expertise, um das Mandat im Aufsichtsrat der Jungheinrich AG weiterhin auszuführen. Dies hat Herr Schmidt bereits seit 2016 unter Beweis gestellt. Er hat zudem keine weiteren Aufsichtsratsmandate, so dass Herr Schmidt über die notwendigen zeitlichen Ressourcen verfügen wird.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Das hier vorgeschlagene Vergütungsmodell entspricht in Wesentlichen Bereichen den Ansprüchen der SdK: Die Maximalvergütung ist der Größe des Unternehmens nach angemessen, es existieren Malus und Clawback-Regelungen sowie auch keine Change-of-Control-Klauseln. Nicht den Ansprüchen der SdK hingegen entspricht das Vergütungsmodell hinsichtlich der Relation von kurzfristigen zu langfristigen variablen Vergütungskomponenten: Hier fordert die SdK mindestens 70% der variablen Vergütungen als langfristige auszukehren. Bei dem Vergütungsmodell der Jungheinrich AG belaufen sich die langfristigen variablen Vergütungskomponenten jedoch lediglich auf 55%. Zudem erachtet die SdK das Halten von reellen Aktien als geeingeter als virtuelle Performance Shares als Form der LTI.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und entsprechende Satzungsänderung (§ 18 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK billigt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates. Es ist eine rein fixe Aufsichtsratsvergütung, was die SdK begrüßt. Zudem ist die Höhe der Vergütungen aufgrund der Größe des Unternehmens sowie auch aufgrund der gestiegenen Anforderungen durchaus vertretbar.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechtes beim Erwerb und des Bezugsrechtes bei der Verwendung

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich würde der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aus Sicht der SdK nichts entgegenstehen, zumal davon ausgegangen werden kann, dass der Vorstand mit Bedacht und der nötigen kaufmännischen Sorgfaltspflicht von dieser Gebrauch machen würde. Jedoch priorisiert die SdK bei frei verfügbaren Mitteln die Zahlung einer angemessenen Dividende vor dem Rückkauf eigener Aktien. Eine angemessene Dividendenzahlung liegt bei einer Ausschüttungsquote von über 40% des Konzernjahresergebnisses vor. Die Jungheinrich AG schüttet jedoch zurzeit lediglich 29% ihres Konzernjahresergebnisses aus.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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