TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vonovia SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Vonovia SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 der Vonovia SE Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Dividende liegt mit einer Ausschüttungsquote von 28 % bezogen auf das Konzernergebnis zwar unterhalb der wünschenswerten Bandbreite. Gleichwohl erscheint der Vorschlag unter dem Gesichtspunkt der Dividendenkontinuität zustimmungsfähig. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat die gesetzten Ziele erreicht und häufig übertroffen. Dies schlägt sich auch auf Ebene der Aktienkursentwicklung nieder. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben umfassend nach und berichtet hierüber transparent. Bedauerlich ist zwar, dass sich einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats nur eingeschränkt einbringen. Gleichwohl soll in diesem Jahr von der Möglichkeit zur Einzelentlastung abgesehen werden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022 Zustimmung Begründung: Zweifel an der Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen derzeit nicht. Gleichwohl sollte ein Wechsel nunmehr eingeleitet werden. TOP 6 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem findet unsere Billigung, auch wenn es nicht unter allen Gesichtspunkten überzeugt. So sind Change of Control-Klauseln abzulehnen. Ferner ist zu bemängeln, dass das Vergütungssystem keine Mindestkriterien zur Auslösung variabler Vergütungen (zum Beispiel Erwirtschaftung von Kapitalkosten etc.) festlegt und kommuniziert, sondern dies der Entscheidung des Aufsichtsrats vorbehalten bleibt. TOP 7 Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene fixe Vergütung findet Zustimmung. TOP 8 Erneuerung des genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung von § 5 der Satzung a) Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018 Zustimmung Begründung: Das bestehende Genehmigtes Kapital im Umfang von bis zu 34% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage übersteigt die in den Abstimmungsrichtlinien der SdK festgelegten Höchstwerte. Die SdK hält mit Blick auf die maximale Höhe eines Genehmigten Kapitals 25% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und 10% gegen Sacheinlagen für genehmigungsfähig. Für größeren Kapitalbedarf sollte stets eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden. b) Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll ein neues Genehmigtes Kapital im Umfang von bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage geschaffen werden. Dieses ist aus Sicht der SdK trotz des in der Vergangenheit verantwortungsvollen Umgangs mit dem Instrument „Genehmigtes Kapital“ zu opulent. Die SdK hält mit Blick auf die maximale Höhe eines Genehmigten Kapitals 25% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und 10% gegen Sacheinlagen für genehmigungsfähig. Für größeren Kapitalbedarf sollte stets eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden. c) Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister Ablehnung Begründung: Annexbeschluss zu 8 b) TOP 9 Erneuerung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie des bedingten Kapitals und entsprechende Änderung von § 6 der Satzung a) Aufhebung der Ermächtigung vom 9. Mai 2018 und entsprechende Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018 Zustimmung Begründung: Das bestehende Bedingte Kapital im Umfang von bis zu 34% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage übersteigt die in den Abstimmungsrichtlinien der SdK festgelegten Höchstwerte. Die SdK hält mit Blick auf die maximale Höhe eines Bedingten Kapitals 25% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und 10% gegen Sacheinlagen für genehmigungsfähig. Für größeren Kapitalbedarf sollte stets eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden. b) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Grundsätzlich stellt die Ausgabe von Fremdkapitalinstrumenten mit Eigenkapital- resp. Gewinnbezug eine sinnvolle Diversifizierung des der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Finanzierungsmix dar. Mittels des Beschlussvorschlags würde allerdings ein neues Bedingtes Kapital zur Bedienung u.a. in voller Höhe auch gegen Sacheinlage zu begebenden Wandelanleihen etc. geschaffen werden, welches unter Einbeziehung eines kleineren, bereits vorhandenen Bedingten Kapitals eine Kapitalerhöhungsmöglichkeit von 50% des aktuellen Grundkapitals aus bedingtem Kapital schüfe. Auch dieses hält die SdK für vom Umfang her zu opulent. Siehe hierzu auch die Ausführungen unter TOP 8b! c) Satzungsänderung; neues bedingtes Kapital Ablehnung Begründung: Annexbeschluss zu 9b) d) Handelsregisteranmeldung Ablehnung Begründung: Annexbeschluss zu 9b) Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|