Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sollen wie im Vorjahr 1,50 EUR Dividende gezahlt werden. Die Ausschüttungsquote für das Corona-Krisenjahr beträgt 57%. Sie liegt damit im Rahmen des SdK Bandbreite von 40% - 60%, allerdings höher als die derzeit angestrebte Spanne der Talanx von 35% - 45%.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich durch das erste Jahr der Corona-Krise geführt. Ob in der Erstversicherung tatsächlich die Ertragswende erreicht wurde, wird sich erst in einem Normaljahr zeigen. Kritisiert wird aus Sicht der SdK jedoch, dass die Verwaltung bei der virtuellen Hauptversammlung den Aktionären zu wenig Mitwirkungsrechte einräumt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat er den Vorstand kontrolliert und beraten. Kritisiert wird aus Sicht der SdK jedoch, dass die Verwaltung bei der virtuellen Hauptversammlung den Aktionären zu wenig Mitwirkungsrechte einräumt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Grundstruktur des Vorstandsvergütungssystems entspricht den Forderungen der SdK. Es ist im Wesentlichen transparent und angemessen. Allerdings ist die Altersversorgung mit 25% des Festgehalts sowie die Maximalvergütung (Vorstandsvorsitzender 6 Mio. €) zu hoch.

 

 

TOP 6 Beschlussfassungen über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Struktur des Vergütungssystems in Form einer rein fixen Vergütung ist im Sinne der SdK. Die Höhe der Vergütung ist noch angemessen und damit zustimmungsfähig.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 2 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Neufassung der Regelungen der Beschlussfassung in der Satzung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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