Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.03.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Sartorius AG schlägt eine Dividende von 0,70 € je Stammaktie/0,71 € je Vorzugsaktie vor. Dies entspricht einer Verdopplung der Dividende im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund der hervorragenden Geschäftsentwicklung und der damit einhergehenden Entwicklung des Ergebnisses je Aktie auf 4,37 € bzw. 4,38 € ergibt sich eine Ausschüttungsquote von rund 16%. Diese Ausschüttungssumme liegt zwar weiterhin unter der geforderten Ausschüttung von 40 bis 60% des Konzernjahresergebnisses, wird von der SdK aber unterstützt, da sich die Sartorius AG weiterhin auf einem enormen Wachstumspfad befindet. Dieses Wachstum muss unter anderem auch über die thesaurierten Mittel finanziert werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand der Sartorius AG hat wiederum hervorragende Arbeit geleistet: Umsatzanstieg um 27,8% auf 2,34 Mrd. €, Anstieg des Auftragseingangs um 46,2% auf 2,84 Mrd. €, Anstieg des EBITDA um 39,6% auf 692 Mio. €, Anstieg des Ergebnisses je Aktie um 43% auf 4,37 €, Verdopplung der Dividende auf 0,70 € bzw. 0,71 € sowie Anstieg des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit um 35,6% auf 511,5 Mio. €. Die hervorragende operative Entwicklung zeigt sich auch in der Verdopplung des Aktienkurses innerhalb des letzten Jahres. Dem Vorstand ist uneingeschränkt die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch dem Aufsichtsrat gebührt Lob und Anerkennung für die Entwicklung des Sartorius-Konzerns. Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Damit ist dem Aufsichtsrat ebenfalls Entlastung zu gewähren.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: KPMG prüft Sartorius seit 2014 und somit noch keine zehn Jahre. Neben den reinen Abschlussprüfungskosten in Höhe von 766 T € wurden bei der KPMG lediglich noch andere Bestätigungsleistungen von 63 T € in Auftrag gegeben. Damit ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers weiterhin gewahrt. Die SdK unterstützt somit die Wahl von KPMG zum AP.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll angemessen sein, aber keine Vollversorgung darstellen. Unternehmerisch denkende Manager sollten aufgrund der über dem Durchschnitt der Bevölkerung liegenden fixen Vergütungsbestandteile durchaus selbstständig und ausreichend für die private Altersversorgung aufkommen können. Leistungen zur Altersversorgung bereits ab dem 65. Lebensjahr sind zudem gesellschaftlich als zu früh anzusehen. Und auch gewisse Nebenleistungen (Sicherheit, Umzugskosten, Kosten für Heimfahrten/Heimflüge einschließlich Nebenkosten und für doppelte Haushaltsführung) können sicherlich mit einem Vorstandsgehalt gezahlt werden. Daher kann dem System insgesamt nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und Beschlussfassung über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrates sieht eine rein fixe Vergütung vor, was die SdK ausdrücklich begrüßt. Auch die Höhe der Vergütung von 45 T € für einfache Mitglieder, das Dreifache für den Vorsitz sowie das Zweifache für den Stellvertreter sind für die Größe des Unternehmens absolut gerechtfertigt. Auch die Zusatzvergütungen für die Ausschusstätigkeiten sind aus Sicht der SdK angemessen. Lediglich die Zahlung eines Sitzungsgeldes ist aus Sicht der SdK nicht mehr ganz zeitgemäß. Insgesamt ist das Vergütungssystem aber zustimmungswürdig.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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