Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2020, des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert eine regelmäßige Ausschüttung von vierzig bis sechzig Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende von 0,45 Euro je Aktie vor. Bei 20.589.976 dividendenberechtigten Stückaktien (= 21.171.932 nennwertlose Stückaktien – 581.956 eigene Aktien) ergibt das eine Ausschüttungssumme von 9.265.489,20 Euro. Der auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallende Konzernjahresüberschuss beträgt 22,9 Mio. Euro; die Ausschüttungsquote folglich 40,5 Prozent (= 9.265.489,20 Euro / 22.884.000,- Euro).

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar ist der Umsatz der Gesellschaft in 2020 um 2,4 Mio. Euro bzw. 1,31 Prozent gesunken. Doch ist das wohl auf die Sondersituation der COVID 19-Pandemie zurückzuführen (vgl. dazu GB 2020, S. 3). Diese hat den Umsatz in dem Geschäftsbereich „Isotope Products“ um 17,4 Mio. Euro bzw. 15,7 Prozent auf 89,6 Mio. Euro einbrechen lassen (vgl. GB 2020, S. 120) – ein Einbruch, der durch das Wachstum in dem Geschäftsbereich „Medical“ um 14 Mio. bzw. 19 Prozent auf 86,6 Mio. Euro nur zum Teil ausgeglichen werden konnte. Dass das Betriebsergebnis trotz des Umsatzrückgangs um 3,6 Mio. Euro bzw. 11,4 Prozent angestiegen ist, hat folglich allein mit sonstigen betrieblichen Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen zu tun: So hat die Gesellschaft in 2020 eine Produktionsstätte in Belgien veräußert, so dass „bisher vorgehaltene [ ] Entsorgungsrückstellungen“ in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro aufgelöst werden konnte (vgl. dazu GB 2020, S. 16, 46). Darauf beruht auch die Erhöhung des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) um 1,6 Mio. Euro bzw. 5,1 Prozent auf 32,1 Mio. Euro sowie der Anstieg des Konzernergebnisses um 0,9 Mio. Euro bzw. 3,9 Prozent auf 22,9 Mio. Euro. Mit fortschreitender Eindämmung der COVID 19-Pandemie sollten die Umsätze und Erträge in dem Geschäftsbereich „Isotope Products“ wieder auf das frühere Niveau ansteigen und die im Geschäftsbereich „Medical“ weiterwachsen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe wahrgenommen. In 2020 ist er zu sieben Sitzungen zusammen. Die Teilnahmequote liegt bei fast einhundert Prozent. Gegenstand der Sitzungen waren u.a. - der Verkauf des Tumorbestrahlungsgeschäfts der Eckert & Ziegler BEBIG an die chinesische TCL Healthcare Equipment und - die „geopolitische Expansionsstrategie“ im Segment Medical, insbesondere auf dem chinesischen Markt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: An der Unabhängigkeit der BDO AG bestehen keine Zweifel: Weder hat die BDO AG in 2020 eine nennenswerte Vergütung für Steuerberatungs- oder sonstige Leistungen erhalten (vgl. GB 2020, S. 125), noch prüft sie die Gesellschaft bereits seit mehr als zehn Jahren.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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