Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 22.12.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Renk Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg auf die Rebecca BidCo AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Beschlussfassung zu einem Squeeze-Out generell ab. Ein solcher beinhaltet den schwersten Eingriff in die Rechtsstellung eines Aktionärs und führt zu einer zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär. Oft entspricht die angebotene Abfindung auch nicht dem wahren Wert der Beteiligung, da der Hauptaktionär bestrebt ist, einen möglichst geringen Preis zu erzielen. Die SdK wird am Tag der Hauptversammlung das Bewertungsgutachten und den Prüfbericht kritisch hinterfragen und im Nachgang die Beantragung eines gerichtlichen Verfahrens im Sinne ihrer Mitglieder prüfen.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Streichung von § 7 Abs. 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Beschlussfassung sieht die Streichung des bisher satzungsgemäßen Entsendungsrecht von VW für ein Mitglied in den Aufsichtsrat vor.

 

 

TOP 3 Wahl des Aufsichtsrats

 

a) Frau Swantje Conrad

 

Ablehnung

 

Begründung: Der neue Hauptaktionär Triton beabsichtigt den Aufsichtsrat mit ihm angenehm erscheinenden Personen zu besetzen. Da bereits der von der Triton angekündigte Squeeze-out aufs Schärfste kritisiert wird, wird auch der vollständige personelle Austausch des Aufsichtsrats nicht unterstützt.

 

b) Frau Cécile Dutheil

 

Ablehnung

 

Begründung: Der neue Hauptaktionär Triton beabsichtigt den Aufsichtsrat mit ihm angenehm erscheinenden Personen zu besetzen. Da bereits der von der Triton angekündigte Squeeze-out aufs Schärfste kritisiert wird, wird auch der vollständige personelle Austausch des Aufsichtsrats nicht unterstützt.

 

c) Herr Dr. Hauke Kai Uwe Hansen

 

Ablehnung

 

Begründung: Der neue Hauptaktionär Triton beabsichtigt den Aufsichtsrat mit ihm angenehm erscheinenden Personen zu besetzen. Da bereits der von der Triton angekündigte Squeeze-out aufs Schärfste kritisiert wird, wird auch der vollständige personelle Austausch des Aufsichtsrats nicht unterstützt.

 

d) Herr Klaus Stahlmann

 

Ablehnung

 

Begründung: Der neue Hauptaktionär Triton beabsichtigt den Aufsichtsrat mit ihm angenehm erscheinenden Personen zu besetzen. Da bereits der von der Triton angekündigte Squeeze-out aufs Schärfste kritisiert wird, wird auch der vollständige personelle Austausch des Aufsichtsrats nicht unterstützt.

 

e) Herr Claus von Hermann

 

Ablehnung

 

Begründung: Der neue Hauptaktionär Triton beabsichtigt den Aufsichtsrat mit ihm angenehm erscheinenden Personen zu besetzen. Da bereits der von der Triton angekündigte Squeeze-out aufs Schärfste kritisiert wird, wird auch der vollständige personelle Austausch des Aufsichtsrats nicht unterstützt.

 

f) Herr Dr. Cletus von Pichler

 

Ablehnung

 

Begründung: Der neue Hauptaktionär Triton beabsichtigt den Aufsichtsrat mit ihm angenehm erscheinenden Personen zu besetzen. Da bereits der von der Triton angekündigte Squeeze-out aufs Schärfste kritisiert wird, wird auch der vollständige personelle Austausch des Aufsichtsrats nicht unterstützt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.