Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.11.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. März 2020 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit einer Dividende von 22 € je Aktie sollen nur 32% des Jahresüberschusses an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Angesichts der aktuellen Unsicherheiten aufgrund der Corona-Krise ist das allerdings angemessen. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 3 Beschluss über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand führt das Unternehmen langfristig sehr umsichtig und erfolgreich - sowohl die Immobilien in Hameln als auch die Beteiligung am Hefeproduzenten in Deutschland und dessen Expansion nach Weißrussland. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 4 Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat er den Vorstand kontrolliert und beraten. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die nochmalige Wiederwahl von Deloitte.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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