Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.11.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2020, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB in der gemäß Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB anwendbaren Fassung sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat als Abschlussprüferin von Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA die vorgelegten Dokumente geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die SdK sieht darüber hinaus keine weiteren Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen würden.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Covid-19-Pandemie und die damit einhergehenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen haben sich auch bei Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erheblich bemerkbar gemacht. Dies ist auch an den Finanzkennzahlen des Geschäftsjahres 2019/2020 abzulesen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat in diesen schwierigen Zeiten jedoch die nötige kaufmännische Sorgfaltspflicht walten lassen und ist somit aus Sicht der SdK zu entlasten.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Geschäftsführung im Rahmen des gesetzlich zulässigen beratend unterstützt und ausweislich des Aufsichtsrates hinreichend überwacht. Der Aufsichtsrat kam zu fünf Sitzungen zusammen. Somit kann aus Sicht der SdK dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrates

 

4.1 Frau Judith Dommermuth

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen aus Sicht der SdK keine ersichtlichen Gründe vor, die der Wahl von Frau Judith Dommermuth in den Aufsichtsrat entgegenstehen.

 

4.2 Herrn Bernd Geske

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen aus Sicht der SdK keine ersichtlichen Gründe vor, die der Wahl von Herrn Bernd Geske in den Aufsichtsrat entgegenstehen.

 

4.3 Herrn Bjørn Gulden

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen aus Sicht der SdK keine ersichtlichen Gründe vor, die der Wahl von Herrn Bjørn Gulden in den Aufsichtsrat entgegenstehen.

 

4.4 Herrn Christian Kullmann

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen aus Sicht der SdK keine ersichtlichen Gründe vor, die der Wahl von Herrn Christian Kullmann in den Aufsichtsrat entgegenstehen. Allerdings bleibt nachzufragen, warum Herr Kullmann lediglich an drei von fünf Aufsichtsratssitzungen im vergangenen Geschäftsjahr teilgenommen hat.

 

4.5 Herrn Ulrich Leitermann

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen aus Sicht der SdK keine ersichtlichen Gründe vor, die der Wahl von Herrn Ulrich Leitermann in den Aufsichtsrat entgegenstehen.

 

4.6 Herrn Bodo Löttgen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen aus Sicht der SdK keine ersichtlichen Gründe vor, die der Wahl von Herrn Bodo Löttgen in den Aufsichtsrat entgegenstehen.

 

4.7 Herrn Dr. Reinhold Lunow

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen aus Sicht der SdK keine ersichtlichen Gründe vor, die der Wahl von Herrn Dr. Reinhold Lunow in den Aufsichtsrat entgegenstehen.

 

4.8 Herrn Gerd Pieper

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen aus Sicht der SdK keine ersichtlichen Gründe vor, die der Wahl von Herrn Gerd Pieper in den Aufsichtsrat entgegenstehen.

 

4.9 Frau Silke Seidel

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen aus Sicht der SdK keine ersichtlichen Gründe vor, die der Wahl von Frau Silke Seidel in den Aufsichtsrat entgegenstehen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Erfreulich ist, dass neben der Abschlussprüfung keinerlei weitere erwähnenswerte Beratungleistungen bei KPMG im abgelaufenen Geschäftsjahr in Auftrag gegeben wurden. Allerdings prüft die KPMG bereits seit 2009/2010 den Abschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Um eine zu große Vertrautheit zwischen Prüfer und Geprüftem zu vermeiden, fordert die SdK einen Wechsel des Abschlussprüfers nach zehn Jahren. Daher wird die SdK der Wahl von KPMG in diesem Jahr letztmalig zustimmen können und regt mit Nachdruck einen Wechsel des Abschlussprüfers für 2021/2022 hin.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Gewinnabführungsvertrag der Gesellschaft mit der BVB-Fußballakademie GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Da es sich bei der BVB-Fußballakademie GmbH bereits um eine 100prozentige Tochtergesellschaft handelt, ist der Gewinnabführungsvertrag aus Sicht der SdK unproblematisch und somit zuzustimmen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital 2020) und entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Aktien)

 

Zustimmung

 

Begründung: Das genehmigte Kapital 2014 ist am 23. November 2019 ausgelaufen. In TOP 7 soll nun ein neues genehmigtes Kapital 2020 in Höhe von bis zu 20 Prozent des Grundkapitals geschaffen werden. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist nur für Spitzenbeträge sowie bei Kapitalerhöhungen bis zu maximal 10% des Grundkapitals möglich. Aufgrund der Ausgestaltung kann aus Sicht der SdK der Beschlussvorlage zum genehmigten Kapital 2020 in TOP 7 zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.