Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.08.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 (jeweils einschließlich der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019) sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt über eine solide Kapitalausstattung und ist, bei aller Anerkennung der volkswirtschaftlich relevanten Covid-Problematik, doch eher in einer defensiven Branche tätig, als dass ein kompletter Gewinnvortag verhältnismäßig erscheint.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Informationen vor, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Informationen vor, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

5.1

Herr Dr. Jan Liersch

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK fordert von operativ tätigen Aufsichtsräten, maximal drei AR-Mandate innezuhaben, wobei der Vorsitz doppelt gewichtet wird. Der Kandidat wäre im Falle seiner Wahl, bei der der AR-Vorsitz angestrebt wird, aus Sicht der SdK overboarded. Daher ist die Zustimmung zu versagen.

 

5.2

Frau Dr. Julia Dannath-Schuh

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen in fachlicher und zeitlicher Hinsicht keine Einwendungen vor.

 

5.3

Herr Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

5.4

Frau Irmtraut Gürkan

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

5.5

Herr Jan Hacker

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

5.6

 

Herr Kai Hankeln

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

5.7

Herr Hafid Rifi

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

5.8.2

nur für den Fall, dass bei der Wahl der Arbeitnehmerseite keine, eine oder nur zwei Frauen zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden, anstelle von Herrn Tino Fritz: Frau Christine Reißner

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

5.9 Wahlvorschlag des Aktionärs AMR Holding GmbH gemäß § 127 AktG: Nicole Mooljee Damani

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen in fachlicher und zeitlicher Hinsicht keine Einwendungen vor.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen mit der RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, der MVZ Bad Neustadt/Saale GmbH, der RHÖN-Cateringgesellschaft mbH und der RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit GmbH

 

6.1

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Tochtergesellschaft, die sich vollständig im Besitz der Rhön-Klinikum AG befindet. Somit dient der Gewinnabführungsvertrag in erster Linie der steuerlichen Optimierung.

 

6.2

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Tochtergesellschaft, die sich vollständig im Besitz der Rhön-Klinikum AG befindet. Somit dient der Gewinnabführungsvertrag in erster Linie der steuerlichen Optimierung.

 

6.3

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Tochtergesellschaft, die sich vollständig im Besitz der Rhön-Klinikum AG befindet. Somit dient der Gewinnabführungsvertrag in erster Linie der steuerlichen Optimierung.

 

6.4

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Tochtergesellschaft, die sich vollständig im Besitz der Rhön-Klinikum AG befindet. Somit dient der Gewinnabführungsvertrag in erster Linie der steuerlichen Optimierung.

 

 

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Schon allein aufgrund der Tatsache, dass PWC seit mehr als zehn Jahren prüft, führt zur Ablehnung dieses Wahlvorschlages. Darüber hinaus sind nach wie vor die Steuerberatungsleistungen exorbitant im Verhältnis zur Abschlussprüfung. Die SdK fordert einen Wechsel der AP-Gesellschaft nach spätestens zehn Jahren und eine weitgehende Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu gewährleisten.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Möglichkeit zur Verkürzung der Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern, Verkürzung der Frist zur Amtsniederlegung von Aufsichtsratsmitgliedern (§ 10 Ziff. 3 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen eine Verkürzung der Amtszeit bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Änderung der Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung (§ 10 Ziff. 4 der Satzung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich kann über die Sinnhaftigkeit einer starren Altersgrenze für den Aufsichtsrat trefflich diskutiert werden. Im Hinblick auf die unternehmensspezifische Situation erscheint sie indes angemessen.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Änderung der Regelungen zur Nachwahl für ein weggefallenes Aufsichtsratsmitglied (§ 10 Ziff. 6 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen per Telefon- oder Videoschaltung, Durchführung von Aufsichtsratssitzungen als Telefon- oder Videokonferenzen (§ 12a Ziff. 1 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine Anpassung der Satzung an den technischen Fortschritt erscheint unbedenklich.

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Vereinfachung der Voraussetzungen für die Durchführung von Aufsichtsratssitzungen ohne Präsenz, kombinierte Beschlussfassung (§ 12a Ziff. 3 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine Anpassung der Satzung an den technischen Fortschritt erscheint unbedenklich.

 

 

TOP 13 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Aufsichtsratsvergütung (§ 14 Ziff. 2, 2.1, 2.2. und 2.3 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Reduzierung der AR-Vergütung ist durchaus richtig, könnte aber vor dem Hintergrund der neuen Anteilsverhältnisse noch stärker erfolgen.

 

 

TOP 14 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Ermächtigung zur Zulassung der Briefwahl (§ 17 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Möglichkeit zur Briefwahl bestehen keine Einwendungen.

 

 

TOP 15 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Anpassung des Nachweises des Anteilsbesitzes an das ARUG II (§ 16 Ziff. 2 Satz 1 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine gesetzlich notwendige Anpassung der Satzung im Zusammenhang mit ARUG II.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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