Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.06.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 (Bilanz zum 31. Dezember 2019 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 nebst Anhang), des Lageberichts, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK begrüßt die Ausschüttung von 1,10 € je Aktie und die Ausschüttungsquote von 72,7 % des Jahresüberschusses.

 


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Vorstand hat neben der positiven Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 auch den Blick auf eine langfristig ausgerichtete Gesellschaft gestellt.

 


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der SdK hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung des Vorstands sowie seiner Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen.

 


TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK wird dem Wahlvorschlag des Abschlussprüfers zustimmen, auch, obwohl im Geschäftsbericht keinerlei Hinweise auf die Ausgabenstruktur des Prüfungshonorars erkennbar ist. Zwar hat die Gesellschaft dies wiederholt auf Nachfragen in den vergangenen Jahren in der physischen HV entsprechend beantworten können, dennoch sollte sie zukünftig eine Möglichkeit finden um ggf. auch nicht anwesenden Aktionären an Hand des Geschäftsberichtes eine abschließende Beurteilung z. B. der Unabhängigkeit eines Prüfers zu ermöglichen.

 


TOP 6 Zustimmung zur Übertragung des Teilbetriebs Netzverpachtung von der Süwag Energie AG auf die Syna GmbH


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK wird dem Übertragungsvorschlag insbesondere in dem Bewusstsein, dass es sich um wesentliche Vermögenteile im Bereich der Netze handelt zustimmen. In der Zukunft sollten sich auch aus Sicht der Aktionäre die bisher in den Einzelabschlüssen sichtbaren Umsatz- und Ergebniszahlen einfacher abbilden lassen, als dies bisher auf Grund der Pachtverträge in der AG an die SYNA ohne Erläuterungen möglich war. Insofern scheinen die Diskussionen mit der Bundesnetzagentur auch im Sinn der Aktionäre zu sein.

 


TOP 7


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Zwar beinhaltet der Vorschlag lediglich eine Minderheitsbeteiligung der SÜWAG von 37,8 % an der Beteiligung. Nach unserem Verständnis scheint die Beteiligung dennoch sinnvoll zu sein, weil es durch die angestrebte Größenordnung wesentliche wirtschaftliche Vorteile verspricht. Zu begrüßen ist auch die Einigung, dass Beschlüsse nicht nach den Mehrheitsverhältnissen, sondern einstimmig - und somit mit der Kompetenz der SÜWAG - erfolgen.

 


TOP 8 Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern


― Frau Susanne Fabry, dienstansässig: Brüsseler Platz 1, 45131 Essen Bereichsleiterin Steuerung Energienetze Deutschland der E.ON SE


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK neigt grundsätzlich zu einer Zustimmung. Allerdings fehlen zur Beurteilung der Kandidaten/in die Angaben über ihre weiteren Tätigkeiten. Die Aktionäre haben ein Recht auf Aufsichtsräte, die auch hinreichend Zeit für ihr Amt und somit die Gesellschaft der Aktionäre haben. Auch dürfte es heuer schwierig werden, durch eine persönliche Präsenz der Kanditaten/innen und ihrer jeweiligen eigenen Vorstellung einen Eindruck in der HV zu bekommen. Hilfreich wäre die Einstellung einer Vita unter Angabe der übrigen Tätigkeit(en) als Aufsichtsrat oder sogar Vorsitz sowie AR-Erfahrungen neben dem Hauptberuf über die Internetseite der AG.

 


― Herrn Dr. Marc Spieker, dienstansässig: Brüsseler Platz 1, 45131 Essen Mitglied des Vorstands der E.ON SE, Chief Financial Officer


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK neigt grundsätzlich zu einer Zustimmung. Allerdings fehlen zur Beurteilung der Kandidaten/in die Angaben über ihre weiteren Tätigkeiten. Die Aktionäre haben ein Recht auf Aufsichtsräte, die auch hinreichend Zeit für ihr Amt und somit die Gesellschaft der Aktionäre haben. Auch dürfte es heuer schwierig werden, durch eine persönliche Präsenz der Kanditaten/innen und ihrer jeweiligen eigenen Vorstellung einen Eindruck in der HV zu bekommen. Hilfreich wäre die Einstellung einer Vita unter Angabe der übrigen Tätigkeit(en) als Aufsichtsrat oder sogar Vorsitz sowie AR-Erfahrungen neben dem Hauptberuf über die Internetseite der AG.

 


― Herrn Ralf Trettner, dienstansässig Marbacher Str. 5, 74385 Pleidelsheim Bürgermeister von Pleidelsheim

sowie


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK neigt grundsätzlich zu einer Zustimmung. Allerdings fehlen zur Beurteilung der Kandidaten/in die Angaben über ihre weiteren Tätigkeiten. Die Aktionäre haben ein Recht auf Aufsichtsräte, die auch hinreichend Zeit für ihr Amt und somit die Gesellschaft der Aktionäre haben. Auch dürfte es heuer schwierig werden, durch eine persönliche Präsenz der Kanditaten/innen und ihrer jeweiligen eigenen Vorstellung einen Eindruck in der HV zu bekommen. Hilfreich wäre die Einstellung einer Vita unter Angabe der übrigen Tätigkeit(en) als Aufsichtsrat oder sogar Vorsitz sowie AR-Erfahrungen neben dem Hauptberuf über die Internetseite der AG.

 


― Frau Monika Trolldenier-Henrichs, dienstansässig: Kruppstr. 5, 45128 Essen Referentin Beteiligungsservice der innogy SE


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK neigt grundsätzlich zu einer Zustimmung. Allerdings fehlen zur Beurteilung der Kandidaten/in die Angaben über ihre weiteren Tätigkeiten. Die Aktionäre haben ein Recht auf Aufsichtsräte, die auch hinreichend Zeit für ihr Amt und somit die Gesellschaft der Aktionäre haben. Auch dürfte es heuer schwierig werden, durch eine persönliche Präsenz der Kanditaten/innen und ihrer jeweiligen eigenen Vorstellung einen Eindruck in der HV zu bekommen. Hilfreich wäre die Einstellung einer Vita unter Angabe der übrigen Tätigkeit(en) als Aufsichtsrat oder sogar Vorsitz sowie AR-Erfahrungen neben dem Hauptberuf über die Internetseite der AG.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.