Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der NAV hat sich im Geschäftsjahr kaum verändert, dies ist jedoch rein Stichtagbezogen. Die Investitionen der Gesellschaft konnten nicht mit der Marktentwicklung schritthalten, die Entwicklung sollte jedoch langfristig betrachtet werden. Der Vorstand betreibt umsichtige Kapitalallokation und schafft einen deutlichen Mehrwehrt gegenüber einem passiven Investment in Nebenwerte.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist gewohnt knapp gehalten, lässt aber das Urteil zu, dass wie in den vergangenen Jahren die Kontroll- und Beratungsaufgabe pflichtgemäß wahrgenommen wurde.

 

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Die Formhals Revisions- und Treuhand prüft die Gesellschaft schon seit länger als 10 Jahren. Nach Auffassung der SdK sollte die Prüfungsgesellschaft spätestens nach 10 Jahren gewechselt werden, um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden.

 

 

 

TOP 5 Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

a) Herrn Dr. Stephan Göckeler, Bad Honnef, Rechtsanwalt bei Flick Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, Bonn. Weitere Mandate von Herrn Dr. Stephan Göckeler:

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die erneute Wahl von Hr. Göckeler.

 

 

 

b) Herrn Dr. Dirk Rüttgers, München, Vermögensverwalter, Geschäftsführer der Silvius Dornier Verwaltungsgesellschaft mbH, München und Vorstand der Do Investment AG, München. Weitere Mandate von Herrn Dr. Dirk Rüttgers:

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die erneute Wahl von Hr. Dr. Rüttgers.

 

 

 

c) Herrn Rolf Hauschildt, Düsseldorf, Kaufmann, Geschäftsführer der VM Value Management GmbH, Düsseldorf. Weitere Mandate von Herrn Rolf Hauschildt:

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die erneute Wahl von Hr. Hauschildt.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 19 der Satzung zur Ermöglichung von elektronischer Teilnahme und Briefwahl bei künftigen Hauptversammlungen

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die vorgeschlagene Satzungsänderung. Mit der neuen Regelung wäre die Teilnahme an der Hauptversammlung einem breiteren Aktionärskreis möglich.

 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung zur Ermöglichung einer Bild- und Tonübertragung bei künftigen Hauptversammlungen

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die vorgeschlagene Satzungsänderung, die einem weiteren Anlegerkreis den Zugang zur Hauptversammlung ermöglichen würde.

 

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.