Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2019 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2019 (IFRS), des Konzernlageberichts, des dem Aufsichtsrat vorgelegten Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung 

 

Begründung: Grundsätzlich erscheint der Dividendenvorschlag von 0,18 € je Aktie bei einem Konzernergebnis von 1,03 € je Aktie verbesserungswürdig. Der Konzernjahresüberschuss ist jedoch aufgrund einiger IFRS-spezifischer Wertansätze erhöht worden, die noch nicht liquiditätswirksam sind, insbesondere im Hinblick auf den hohen Anteil an aktivierten Eigenleistungen sowie der Umsatz- und Gewinnrealisierung nach der POC-Methode. Daher kann dem Vorschlag der Verwaltung die Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Operativ hat der Vorstand trotz eines stagnierenden Ergebnisses gute Arbeit geleistet, weshalb ihm Entlastung erteilt werden kann. Jedoch wurde von Seiten des neuen Großaktionärs Atlas Copco Interesse an einem Delisting der Isra-Aktie signalisiert. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, ob auch tatsächlich ein Delisting erfolgen wird, da Atlas dies an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt hat. Das Management von Isra Vision hat sich ausweislich der begründeten Stellungnahme mit dem Delisting einverstanden erklärt. Die SdK steht einem Delisting ablehend gegenüber, da die Börsennotiz zum wesentlichen Bestandteil einer Aktie gehört. Sollte bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ein Delisting-Beschluss verkündet werden, wird die SdK Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung versagen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen im Hinblick auf die Beratungs-, Kontroll- und Überwachungsfunktionen keine Gründe vor, die gegen die Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Zu hinterfragen ist jedoch der Umstand, dass wesentliche Empfehlungen des DCGK nicht beachtet werden. Hierbei wird insbesondere das Fehlen eines Selbstbehalts bei der D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder sowie das Fehlen eines Abfindungs-Cap in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder kritisiert. Darüber hinaus gelten die unter TOP 3 getätigten Hinweise auf ein mögliches Delisting entsprechend.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer hat in einer Höhe von ca. 26% prüfungsfremde Nebenleistungen erbracht, wobei die sonstigen Leistungen nicht im Detail ausgewiesen werden. Die SdK fordert prinzipiell eine weitgehende Trennung zwischen Prüfungs- und Beratungsleistungen und wird aus diesem Grund dem Wahlvorschlag die Zustimmung versagen.

 

 

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

 

a) Herrn Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues, ehemaliges Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Engineering AG, wohnhaft in Lahnstein;

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und die zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

b) Herrn Professor Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Henning Tolle, ehemaliger Professor der TU Darmstadt und Gründungsmitglied der ISRA VISION Systemtechnik GmbH, wohnhaft in Roßdorf;

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und die zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

c) Herrn Dr. Burkhard Bonsels, Managing Partner der Athanor Capital Partners GmbH, wohnhaft in Seeheim;

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und die zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

d) Herrn Dr. Hans-Peter Sollinger, ehemaliges Mitglied des Vorstands der Voith AG; wohnhaft in Heidenheim an der Brenz.

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und die zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Auf der Hauptversammlung soll sowohl über Beschlussvorlagen zum Rückkauf eigener Aktien als auch über Ermächtigungen zu einer Kapitalerhöhung abgestimmt werden. Dies ist für sich genommen aus Sicht der SdK bereits ein Ablehnungsgrund. Darüber hinaus favorisiert die SdK eine höhere Dividendenausschüttung gegenüber dem Instrument des Aktienrückkaufs.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht einen Vorratsbeschluss im Umfang von 30% des Grundkapitals vor. Die SdK sieht Beschlussvorschlagen über 25% äußerst kritisch und fordert, diese beim konkreten Anlass der Hauptversammlung vorzulegen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 1 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung zum Vorsitz in der Hauptversammlung erscheint unproblematisch.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 17 Abs. 1 und 2 der Satzung (Teilnahmerecht)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Satzungsänderung aufgrund gesetzlicher Regularien.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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