Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gateway Real Estate AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie der Lageberichte für die Gateway Real Estate AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem Gewinn je Aktie von 0,69 € entsprechen 0,30 € Dividende der von der SdK unter normalen Umständen geforderten 40-60% Ausschüttungsquote gemessen am Konzernjahresergebnis.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Management hat die gesteckten Ziele erreicht. Die Unternehmensprognose für 2019 würde übertroffen. Die Gateway schließt das Geschäftsjahr mit bester Geschäftsentwicklung in der Unternehmensgeschichte ab.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des ausführlichen Berichts des Aufsichtsrates ist der AR seinen Verpflichtungen in fünf Präsenzsitzungen, sowie mit acht schriftlichen Umlaufverfahren und zwei tel. Verfahren nachgekommen. Die Voraussetzungen nach §171 AktG wurden erfüllt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Rödl & Partner GmbH prüft seit 2019. Die Honorare für die Berichtsperiode betrugen 343TEUR für Abschlussprüfungsleistungen und 133TEUR für sonstige Leistungen durch verbundene Unternehmen des Abschlussprüfers. Den hohen Anteil an abschlussfremden Beratungsleistungen sieht die SdK grundsätzlich kritisch, weil dadurch kommerzielle Interessen die gebotenen prüferische Neutralität beeinträchtigen könnte.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Änderung der Satzung der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderungen sehen u.a. eine Anpassung an die Möglichkeiten vor, mit denen Hauptversammlungen und AR-Sitzungen mittels elektronischer Kommunikationsmittel abgewickelt werden können.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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