Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Godewind Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie, von dem der Markt für Büro- und Gewerbeimmobilien überproportional betroffen sein dürfte, stimmt die SdK für einen Vortrag des Bilanzgewinns. Es erfährt jedoch unsere schärfste Missbilligung, dass bereits vor dem Auftreten dieser Pandemie beabsichtigt wurde, die Aktionäre trotz eines positiven FFO sowie des vorhandenem Bilanzgewinns nicht am Unternehmenserfolg partizipieren zu lassen. Ursächlich hierfür ist die Investorenvereinbarung mit Covivio, aufgrund dessen die Gesellschaft es in der ursprünglichen Einladung vom 30.03.2020 nicht einmal für nötig befunden hatte, über die Verwendung des Bilanzgewinns abstimmen zu lassen. Es ist nicht akzeptabel, Anleger mit einer Delisting-Peitsche zur vermehrten Andienung ihrer Aktien zu bewegen und gleichzeitig noch die Dividende zu kappen, um das weitere Halten der Aktien nach dem Delisting auch finanziell unattraktiv zu machen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit Blick auf die operative Entwicklung hat der Vorstand ein ordentliches Ergebnis vorgelegt. So konnte der Konzernabschluss gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Auch wenn man den Umstand berücksichtigt, dass hier der Löwenanteil der Gewinne aus dem Bewertungsergebnis resultiert, so konnte doch auch der Fund from Operations (FFO I) in die Gewinnzone gesteigert werden. Allerdings hat der Vorstand im Rahmen der Übernahme durch Covivio einer Investorenvereinbarung zugestimmt, die ein verpflichtendes Delisting beinhaltet. Die SdK steht einem Delisting ablehnend gegenüber, da die Börsennotiz zum wesentlichen Bestandteil einer Aktie gehört. Aus diesem Grund kann dem Vorstand keine Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat muss vor dem Hintergrund der geschäftlichen Entwicklung seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen sein. Allerdings hat der Aufsichtsrat im Rahmen der Übernahme durch Covivio einer Investorenvereinbarung zugestimmt, die ein verpflichtendes Delisting beinhaltet. Die SdK steht einem Delisting ablehnend gegenüber, da die Börsennotiz zum wesentlichen Bestandteil einer Aktie gehört. Aus diesem Grund kann dem Aufsichtsrat keine Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und weiterer unterjähriger Finanzberichte

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer wurde erst auf der letzten Hauptversammlung gewählt. Ein Wechsel ist aus Sicht des Streubesitzes nicht erforderlich.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Nachwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

 

a) Herrn Dr. Uwe Becker, Syndikusrechtsanwalt bei der Covivio Immobilien GmbH in Oberhausen, wohnhaft in Gladbeck und

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist grundsätzlich akzeptabel, wenn ein neuer Großaktionär im Aufsichtsrat repräsentiert werden möchte. Allerdings hat Covivio durch Delisting und Dividendenstreichung nicht gerade einen Vertrauensvorschuss erwirkt, so dass die SdK der Wahl nicht zustimmen wird.

 

b) Herrn Rainer Langenhorst, Diplom-Ingenieur und Geschäftsführer der Covivio Immobilien GmbH in Oberhausen, wohnhaft in Dorsten

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist grundsätzlich akzeptabel, wenn ein neuer Großaktionär im Aufsichtsrat repräsentiert werden möchte. Allerdings hat Covivio durch Delisting und Dividendenstreichung nicht gerade einen Vertrauensvorschuss erwirkt, so dass die SdK der Wahl nicht zustimmen wird.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung von § 11 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Ablehnung

 

Begründung: Da die SdK das Delisting aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ablehnt, ist eine derartige Flexibilisierung der AR-Vergütung, die auf externe Kandidaten zudem nicht gerade anziehend wirken dürfte, überflüssig.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft und entsprechende Neufassung von § 1 Absatz 1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Diese Namensänderung hat nach der Übernahme wohl deklaratorische Bedeutung.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss des Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Ein Unternehmen, dass nicht in der Lage ist, Dividende auszuzahlen, kann sich auch kein Aktienrückkaufprogramm leisten, schon gar nicht, wenn das Übernahmeangebot von 6,40 € um bis zu 20% unterschritten werden darf.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.