Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die MAX Automation SE und den Konzern mit den erläuternden Berichten des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

Enthaltung

 

Begründung: Das Abstimmungsergebnis macht die SdK von den Äußerungen des Verwaltungsrates zum Schadenersatz gegen die Organe abhängig.

 

 

TOP 3 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen den Abschlussprüfer, insbesondere besteht kein Interessenskonflikt durch eine Vorbefassung mit den zu prüfenden Vorgängen als Berater.

 

 

TOP 4 Wahl zum Verwaltungsrat

 

4.1 Herr Marcel Neustock, Investment Manager bei der Günther Holding SE, Hamburg, wohnhaft in Lübeck, als Nachfolger für Herrn Oliver Jaster.

 

Enthaltung

 

Begründung: Es ist nicht erkennbar, was das Unternehmensinteresse an der Wahl des Kandidaten sein soll. Daher soll der Kandidat sich vorstellen.

 

4.2 Frau Karoline Kalb, Rechtsanwältin, wohnhaft in Augsburg, als Nachfolgerin für Herrn Andreas Krause.

 

Enthaltung

 

Begründung: Es ist nicht erkennbar, was das Unternehmensinteresse an der Wahl der Kandidatin sein soll. Daher soll die Kandidatin sich vorstellen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Anpassung von § 16 Abs. 5 Satz 2 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung ist durch die Gesetzesänderung erforderlich geworden, sodass keine Bedenken bestehen. Zudem entsteht damit eine rechtliche Klarheit die allen Aktionären zugutekommt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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