Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.08.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Aktionäre können dem Vorschlag des vollständigen Vortrags auf neue Rechnung nicht zustimmen, weil damit die Ausschüttung einer Dividende auf 0,00 € je Aktie beschlossen würde. Bei einem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 117 Mio. € besteht kein Grund, ein angemessener Teil des erwirtschafteten Jahresüberschusses von 5,5 Mio. € nicht auszuschütten. Die Gesellschaft berichtet insgesamt von einer Ertragssteigerung durch Mieten und Dividenden in Höhe von 420 T€ obwohl eine Reduzierung der zu vermieteten Flächen a. G. der Veräußerung stattgefunden hat. Die Aktionäre bei der Dividendenausschüttung 2019 für ihr eingesetztes Kapital auf 0,00 € zu setzen widerspricht einer bisher nicht gekannten Zusammenarbeit.

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der weiteren strategischen Ausrichtung inkl. der planmäßig voranschreitenden Arbeiten für den Neubau Weinstraße mit einer planmäßigen Vermietung ab Herbst 2020 ausgeführt. Allerdings ist die vollständige Verweigerung einer Dividende zu kritisieren.

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Überwachung und Kontrolle und des Vorstands stets wahrgenommen. Allerdings trägt der Aufsichtsrat eine Mitverantwortung für die ausfallende Dividende lt. TOP 2.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK erhebt keine Bedenken bei der Wahl der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München für das laufende Geschäftsjahr.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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