Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die Uzin Utz AG und den Konzern mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB einschließlich der nicht finanziellen Erklärung für die Uzin Utz AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

 

Zustimmung 

 

Begründung: Das Unternehmen schüttet ca. 33 % vom Konzernergebnis aus. Damit drückt das Unternehmen seine Zuversicht in die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens trotz der aktuellen Corona-Krise aus. Zu berücksichtigen ist auch, dass das Baugewerbe und mit Ihnen auch die AG weniger von der Krise betroffen sind. Bei einer Eigenkapitalquote von knapp 55 % wäre durchaus eine höhere Dividende möglich gewesen. Seit dem Geschäftsjahr 2016 wird jährlich die Dividende in gleicher Höhe bezahlt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung  

 

Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet und ist dabei, seine Ziele (400 Millionen Umsatz bis 2020) zu erreichen. Das EBIT wurde um ca. 9 Millionen € gesteigert. Das Eigenkapital hat sich auf 54,7 % erhöht. Das Ergebnis je Aktie stieg von 2,69 € auf 4,22 €. Auch die EBIT Marge hat sich von 6,1 % auf 8,1 % erhöht.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. In 4 ordentlichen Aufsichtsratssitzungen, an denen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils teilnahmen, wurde die Entwicklung des Unternehmens besprochen und beraten.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat, Herr Dr. Utz, war lange Zeit selbst Vorstandsvorsitzender, ist danach in den Aufsichtsrat nach dem Ausscheiden als Vorstandsvorsitzender gerückt und kennt das Unternehmen innen und auswendig. Ebenso ist er Mehrheits-Aktionär des Unternehmens. Die erforderliche Sach- und Fachkenntnis liegt eindeutig vor. Auch dürfte der zeitliche Rahmen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Verfügung stehen.

 

 

TOP 6 Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich plädiert die SdK dafür, an statt den Rückkauf eigener Aktien zu erwägen, Investitionsmöglichkeiten zu prüfen oder eine zusätzliche Ausschüttung an die Aktionäre vorzunehmen. Grundsätzlich wird die Einziehung der zurückgekauften Aktien als bester Verwendungszweck angesehen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Satzungsänderungen

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrates soll künftig der Hauptversammlung übertragen werden. Damit ist man flexibel und muss nicht jeweils bei Änderung der Vergütung die Satzung ändern.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es wird von einer fixen und variablen Vergütung des Aufsichtsrates auf eine fixe Vergütung umgestellt. Die Höhe der fixen Vergütung erscheint etwas hoch, ist allerdings noch im Rahmen und dürfte sich wohl an der Vergütung (fix und variabel) der Aufsichtsräte im Jahr 2019 orientiert haben.

 

 

TOP 9 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft seit dem Jahr 2005 die Gesellschaft. Dies überschreitet den von der SdK noch akzeptierten Rahmen von 10 Jahren um Einiges. Das Honorar für die Abschlussprüfung stellt fast ausschließlich die einzige Vergütung für die Abschlussprüfungsgesellschaft dar.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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