Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.11.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Vorlage des jeweils vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie die anhänglichen Berichte wurden sowohl vom Abschlussprüfer RSM GmbH als auch vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch im Geschäftsjahr 2019 machte die einseitige Fokussierung auf Kunden der Automobilbranche zu schaffen. Wie alle anderen Zulieferer litt die Gesellschaft an den Budgetrestriktionen der Kunden. Die vom Vorstand präsentierte Strategie der Kundendifferenzierung klingt schlüssig und erste kleinere Erfolge können bereits präsentiert werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat kam seinen Pflichten im Rahmen von vier Aufsichtsratssitzungen augenscheinlich nach. Hinterfragt werden die Personalveränderungen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schlägt erstmalig die Rödl & Partner GmbH als Abschlussprüfer vor. Anzeichen für eine eingeschränkte Unabhängigkeit oder fehlende Kompetenz sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Herrn Dieter Gauglitz

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Wirtschaftsprüfer und selbstständiger Berater bringt Dieter Gauglitz für die Gesellschaft vorteilhafte Kompetenzen mit sich. Vor seiner freiberuflichen Tätigkeit war Gauglitz drei Jahre CFO der Kontron AG und 12 Jahre bei EY tätig. Ferner bestehen bereits Erfahrungen in Kontrollgremien. Es werden darüber hinaus keine Interessenskonflikte ausgewiesen.

 

b) Herrn Prof. Dr. Peter Bräutigam, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Partner der Sozietät Noerr LLP, wohnhaft in Wörthsee,

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwischen der Gesellschaft und der Noerr LLP, deren Partner Prof. Dr. Peter Bräutigam ist, besteht ein Beratungsvertrag. Darüber hinaus verfügt Prof. Dr. Bräutigam jedoch über ein für die Gesellschaft vorteilhaftes Kompetenzprofil. Als langjähriger Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Informationstechnologie bringt er im Kernbereich des Geschäftsmodells viel Know-how und ein ausschöpfendes Netzwerk mit sich. Der Wahl wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass sich der Beratungsvertrag mit Noerr in einem überschaubaren Rahmen hält (kleiner als 1 % des Umsatzes) sowie Prof. Dr. Bräutigam im Rahmen des Beratungsvertrags persönlich nicht eingebunden ist.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 1 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt eine schnelle Umsetzung von Inhalten des ARUG II.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich bei den jeweiligen Satzungsänderungen bedauerlicherweise fast ausschließlich um die Behebung von Rechtschreibfehlern. Folglich gehen daraus auch keine negativen Auswirkungen für die Aktionäre einher.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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