Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.08.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lloyd Fonds AG und des gebilligten Konzernabschlusses des Lloyd Fonds-Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts für die Lloyd Fonds AG und des Konzernlageberichts für den Lloyd Fonds-Konzern für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Neuorientierung des Unternehmens stringent vorangetrieben. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats zeigt, hat er seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht verkürzter Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjähriger Finanzberichte in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von Baker Tilly zum Abschlussprüfer.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Zahn ist qualifiziert und hat nicht zu viele anderweitige Mandate. Herr Ohlsen ist ebenfalls für den Aufsichtsrat der Lloyds Fonds AG qualifiziert und hat zudem ebenfalls keine anderen Aufsichtsratsmandate.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Änderung von § 4 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit diesem Beschluss wird der Verwaltung das Recht eingeräumt, ohne einen Beschluss der Hauptversammlung das Grundkapital um bis zu 50% zu erhöhen. Das ist bei weitem zu viel. Der SdK fordert für diese Größenordnung einen HV Beschluss. Zudem kann auch die Kaptalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2019 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit diesem Beschluss wird der Verwaltung das Recht eingeräumt, das Grundkapital um bis zu 26% ohne die Zustimmung einer Hauptversammlung zu erhöhen. Das überschreitet die Höchstgrenze der SdK von 25% und wird deshalb abgelehnt. Zudem kann die Ausgabe der Schuldverschreibungen auch gegen Sacheinlage erfolgen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2019 und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020 sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit diesem Beschluss wird der Verwaltung das Recht eingeräumt das Grundkapital um bis zu 34% ohne die Zustimmung einer Hauptversammlung zu erhöhen. Das überschreitet die Höchstgrenze der SdK von 25% und wird deshalb abgelehnt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft unter dem Aktienoptionsprogramm und über die Erhöhung des Bedingten Kapitals 2018 II sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt aus grundsätzlichen Erwägungen Aktienoptionsprogramme jeglicher Ausgestaltung ab. Um die Mitarbeiter zu motivieren und am Erfolg der Gesellschaft teilhaben zu lassen, können Mitarbeiteraktien ausgegeben werden.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der Lloyd Fonds AG und der SPSW Capital GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen den vorgeschlagenen Gewinnabführungsvertrag, zumal der steuerliche Verlustvortrag der Gesellschaft dadurch genutzt werden kann.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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