TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Aumann AG und den Konzern zum 31. Dezember 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Das Geschäftsjahr 2019 ist mit einem erheblichen Rückgang bei Umsatz, Auftragseingang und Gewinn, teilweise bis zu 40%, beendet worden. Durch Corona rechnet das Management mit einer weiteren Verschärfung für das Geschäftsjahr 2020. Es erscheint daher sinnvoll, die Substanzerhaltung zu priorisieren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die Unternehmensentwicklung ist äußerst enttäuschend und erfüllt in keiner Weise die Ansprüche an das Unternehmen. Insgesamt kann Aumann sich dem allgemeinen Trend in der Automobilindustrie nicht entziehen und der Vorstand versucht durch den Auf- und Ausbau des E-Mobility-Segments sein Geschäft zu diversifizieren. Dieser Bereich entwickelt sich auch sehr erfreulich, sodass ein zweiter Blick die Situation nicht ganz so düster erscheinen lässt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der AR ist seinen Verpflichtungen ausreichend nachgekommen. Positiv soll erneut die relativ geringe Vergütung betont werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Konzernabschlussprüfer hat die letzten Jahre das Unternehmen bereits betreut, ist aber noch vertretbar lange dabei, sodass die SdK hier ebenfalls zustimmt. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2020) und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020/I und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aktienoptionsprogramme sind als zusätzliche Vergütung bzw. Anreiz für eine exzellente Unternehmensperformance konzipiert. Der Aktienkurs liegt aktuell bei ca. 15 € und hat zwischenzeitlich über 90 € gelegen. Bei einer derart desaströsen Kursentwicklung kann kaum von einer "exzellenten Performance" gesprochen werden. Zudem liegen die Schwellwerte sehr niedrig im historischen Aktienkurs-Vergleich. TOP 7 Neufassung von § 21 Abs. 3 der Satzung (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Grundsätzlich spricht nichts gegen die Forderung eines Nachweises, wobei Aktionäre, die sich kurzfristig zum Kauf der Aktie entschlossen haben, so nicht auf der HV ihr Stimmrecht ausüben könnten. Es ist daher fraglich, ob dies noch rechtliche Konsequenzen zur Folge haben könnte und vor allem so von der Gesellschaft gewünscht ist. TOP 8 Beschlussfassung über die Höhe der D&O-Versicherung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die Versicherungshöhe scheint im Vergleich zur Bilanzsumme angemessen hoch, sodass die SdK hier ebenfalls zustimmt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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