Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung 

 

Begründung: Im Geschäftsjahr 2019 konnten strategische Fortschritte und Umsatzwachstum (+48%) in wichtigen Märkten (USA) erzielt werden. Bei der Zulassung von Ameluz konnte ein weiterer Meilenstein erreicht werden. Weitere innovative Dermatologie-Produkte stehen vor der Markteinführung. Das Ergebnis vor Steuern (-4,8 Mio. €) liegt im Rahmen der letzten Prognose.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: a) Ausweislich des AR-Berichtes traf sich der Aufsichtsrat zu vier Sitzungen und prüfte und billigte den Jahres- und Konzernabschluss und entsprach damit den Vorgaben des §171 AktG. Die Tätigkeit der Ausschüsse wurde im Geschäftsbericht ausführlich dokumentiert. b) Dem Antrag betreffend Herrn Plaggemars kann entsprochen werden. Herr Plaggemars wurde vom Amtsgericht Köln auf Antrag des restlichen Aufsichtsrats aus wichtigem Grund abberufen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Warth und Klein Grant Thornton AG ist ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Konzernabschlussprüfer tätig. Die Richtlinien der SdK sehen zwingend einen Wechsel des Abschlussprüfers nach 10 Jahren vor, um eingeschliffenen Verhaltensweisen vorzubeugen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung des § 18 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrates)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK lehnt eine erfolgsabhängige Vergütung von Aufsichtsräten grundsätzlich ab, deshalb begrüßt sie diesen Antrag. Die vorgeschlagene Vergütung von 20TEUR je Mitglied, plus Zuschläge für Vorsitz und Ausschusstätigkeit, sowie Sitzungsgeld sind der Struktur und Größe des Unternehmens angemessen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hält die Ausgabe von neuen Aktien von bis zu 20% des Grundkapitals gegen Bareinlagen und bei vollem Bezugsrecht der Aktionäre für geboten und unbedenklich. Ein Biotech-Unternehmen wie Biofrontera ist gewöhnlich auf solche Art Finanzierung angewiesen, um in die Zukunft gerichtete Investitionen abzudecken. Hinzu kommt hier unmittelbarer Finanzbedarf, da sich die Eigenkapitalquote im Berichtszeitraum von 42% auf 17% verringerte, hauptsächlich bedingt durch den Erwerb des Unternehmens Cutanea. Des Weiteren dürfte sich die Finanzierung über Kredite, Anleihen etc. derzeit wegen der Coronakrise schwierig gestalten.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 7 Absatz 3a der Satzung (Schaffung eines genehmigten Kapitals I ohne Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt Kaptalvorratsbeschlüsse welche eine mögliche Kapitalerhöhung von mehr als 25% des Grundkapitals vorsehen grundsätzlich ab. Dies ist hier der Fall, wenn das genehmigte Kapital II wirksam werden würde. Darüber hinaus sind die Gegebenheiten des bestehenden bedingten Kapitals zu beachten, mit insgesamt über 6000TEUR ausstehenden Beträgen und Wandlungsrechten.

 

 

TOP 8 Aufhebung des Beschlusses zu TOP 6 der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 (Schaffung eines Genehmigten Kapitals in Höhe von 4.000.000,00 EUR mit der Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Deutsche Balaton AG versucht einen erneuten Anlauf, ihrem gescheiterten Erwerbsangebot doch noch irgendwie zur Geltung zu verhelfen. Von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Biofrontera, soweit im Besitz von Aktien, war im Juni 2019 entschieden worden, das Erwerbsangebot der Maruho Deutschland GmbH anzunehmen. Dies war wegen der damit verbundenen Synergieeffekte für die Aktionäre auch nachvollziehbar. Das Nachkarten von Balaton mit allen möglichen Weiterungen ist deshalb nicht förderlich für die weitere Entwicklung der Biofrontera. Die SdK lehnt deshalb diesen Antrag und die im Zusammenhang stehenden Anträge TOP 9-13 ab.

 

 

TOP 9 Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds und Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie TOP 8

 

TOP 10 Bericht des Vorstands zu den in den USA geführten Klagen, insbesondere ihren Kosten, Risiken und aktuellen Aussichten und dem jeweiligen Mehrwert für die Gesellschaft

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie TOP 8

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der in den USA von der Gesellschaft gegen die Deutsche Balaton AG und andere Beklagte erhobenen Klage

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie TOP 8

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der Rücknahme des Bezugsangebots für Pflichtwandelanleihen

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie TOP 8

 

 

TOP 13 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Pflichtwandelanleihen und Schaffung eines bedingten Kapitals mit entsprechender Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie TOP 8

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.