Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RENK Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2019, des Lageberichts der RENK Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance Berichts zum Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns der RENK Aktiengesellschaft Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Dividende an die Aktionäre von EUR 2,20 je Stückaktie liegt innerhalb der Richtlinie des SdK von 40 bis 60 Prozent des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Entlastung des Vorstands Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es spricht nichts gegen eine Entlastung des Vorstands TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nachgekommen und hat angemessen darüber berichtet. Der Aussichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung wahrgenommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung (Anpassung an das Aktiengesetz in der Fassung des Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetzes II) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Anpassung der Satzung an die neuen gesetzlichen Regelungen TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl des neuen Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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