Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Dem Vorstand ist es in 2019 nicht gelungen rechtzeitig einen testierten Jahresabschluss aufzustellen. In der erst im August abgehaltenen Hauptversammlung hat er über die laufenden Finanzierungsgespräche mit den Gläubigerbanken nicht berichtet. Kritisiert wird auch, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung 2020 auf das absolute Mindestmaß bei den Mitwirkungsrechten der Aktionäre beschränkt.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Vorgehensweise des Vorstands in 2019 geduldet und damit die Interessen der außenstehenden Aktionäre nicht ausreichend verfolgt. Kritisiert wird auch, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung 2020 auf das absolute Mindestmaß bei den Mitwirkungsrechten der Aktionäre beschränkt.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Bestellung von PricewaterhouseCoopers als Abschlussprüfers.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Herrn Alexander Gebler, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Schulze Borges, wohnhaft in Hannover, sowie

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Gebler hat als ehemaliger Mitarbeiter der Delticom und langjähriger Syndikus nicht genug Abstand zur Delticom. In diese wichtige Aufsichtsfunktion sollte jemand gewählt werden, der unabhängiger und frei von Altbeziehungen ist. Gerade in dieser Zeit, wo es um den Fortbestand des Unternehmens geht.

 

b) Herrn Karl-Otto Lang, selbständiger Interims-Manager und Interims-Geschäftsführer der Gebrüder Götz GmbH & Co. KG, wohnhaft in Wiesbaden,

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Lang ist qualifiziert und hat keine weiteren Mandate. Es ist zu fragen, ob er nicht den Vorsitz des Aufsichtsrates übernehmen sollte.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes und zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts der geringen Finanzmittel und des Fehlens einer ausreichenden Eigenkapitalbasis ist nicht absehbar, dass Delticom Aktienrückkäufe tätigen sollte. Problembehaftet ist auch die vorgesehene Verwendungsmöglichkeit zur Hergabe gegen Sacheinlage und damit unter Bezugsrechtsausschluss, die eine Gesamtbetrachtung mit den in der Satzung bereits vorhandenen Vorratskapitalia nötig macht. Dieses führt zur Überschreitung der von der SdK für vertretbar gehaltenen, vor allem Sachkapitalerhöhungsmöglichkeiten.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 2020 und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I/2020; Satzungsänderung

 

Ablehnung
 
Begründung: Zusammen mit der Verwendung der möglichen Aktienrückkäufe nach TOP 6 (10%) hätte die Verwaltung die Möglichkeit über insgesamt 64% des Grundkapitals eine Sachkapitaleinlage vorzunehmen. Über so eine große Sachkapitaleinlage sollte immer eine Hauptversammlung abstimmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
 



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