Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.08.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Baader Bank Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Baader Bank befindet sich immer noch im Umbruch. Nachdem in 2018 radikale Schritte zur Neuausrichtung unternommen wurden, konnten in 2019 die ersten positiven Tendenzen vernommen werden. So konnte der Umsatz gesteigert und relevante Aufwandsposten gesenkt werden. Die Gesellschaft scheint also auf dem richtigen Weg zu sein.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Rahmen von fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch den Vorstand überwacht. Es ist kein Grund erkennbar, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: PWC zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und verfügt über die nötigen qualifizierten Mitarbeiter, um die komplexe Prüfung der Abschlüsse einer Wertpapierbank vornehmen zu können.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen (mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (Ermächtigung 2020), über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2007 und des Bedingten Kapitals 2012 sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 und die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Schaffung des bedingten Kapitals sieht die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des bestehenden Grundkapitals vor. Dies ist zu weitgehend. Sollte ein so hoher Kapitalbedarf vorhanden sein, sollten zunächst die Aktionäre über den Kapitalbedarf und die Verwendung der Finanzmittel informiert werden, um dann entschieden zu können, ob die dazu nötige Verwässerung der Altaktionäre auch angebracht erscheint.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Möglichkeit einer Online-Teilnahme an der Hauptversammlung stärkt die Aktionärsrechte und ist daher zu begrüßen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.