Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.02.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2020, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019/2020, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine Entlastung des Vorstands halten wir für zumindest aktuell unter mehreren Gesichtspunkten nicht begründet. Zwar mag der Elevator-Verkauf gelungen sein, ohne das Verkaufsergebnis belastbar beurteilen zu können. 1. Zu bemängeln ist aber, dass keine der Sparten im Übrigen seine Kapitalkosten erwirtschaften konnte. Selbst wenn dies auf das besondere Pandemie-Umfeld angelastet werden soll, bleibt doch, dass der Vorstand keine befriedigenden Perspektive zu entwickeln, zumindest zu transportieren vermag. Das Potential der gewonnenen Liquidität bleibt ungenutzt, Investitionen sollen aufgrund von Unsicherheiten weiterhin nur restriktiv erfolgen. Insgesamt bleibt der Eindruck, dass der Vorstand ohne langfristiges Konzept und Geschäftsmodell allein auf Zeit setzt. 2. Ein Ärgernis ist in diesem Zusammenhang die fehlende Überleitung des Elevator-Verkaufserlöses auf AG-Ebene, die auch den Aktionären eine Entscheidung über dessen Verwendung verwehrt (obgleich der Vorstand diese Entscheidung soweit erkennbar auch selbst nicht trifft). Da der Vorstand selbst aktuell keine überzeugende Verwendung der Liquidität präsentiert, wäre über deren Ausschüttung zumindest zu diskutieren. 3. Dass der Vorstand sich - abweichend von Präsenz-HVs - weiterhin ein Ermessen bei der Beantwortung von Aktionärsfragen einräumt, mag rechtlich zulässig sein, steht seine Entlastung aber unbedingt entgegen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seinem Auftrag nach und berichtet ausführlich hierüber. Im laufenden Geschäftsjahr ist aber auch der Aufsichtsrat aufgerufen, auf die Entwicklung eines überzeugenden Geschäftsmodells und eine klare Unternehmensperspektive zu drängen. Die im Dezember 2020 (zwar nach dem entscheidungsrelevanten Geschäftsjahr) dem Vorstand gewährte Sondervergütung macht eine Entlastung indes unmöglich. Der Aufsichtsrat missachtet hier die Bedeutung erfolgsabhängiger Vergütungssysteme und unterminiert so die Glaubwürdigkeit von Incentivierungen. Die Sondervergütung ist daher nicht nur ein falsches Signal, sondern auch im Übrigen mit Aktionärsinteressen unvereinbar.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vorgeschlagene Abschlussprüfer erscheint geeignet und unabhängig.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Absatz 3 Satz 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Änderung erscheint für die Arbeit und Zusammensetzung des Aufsichtsrats vorteilhaft.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Kandidatin erscheint geeignet und hinreichend verfügbar.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Wir begrüßen insbesondere den Verzicht auf Leistungszusagen im Falle des Change of Control.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die aktualisierende Beschlussfassung zur Vergütung bestätigt das von der SdK postulierte System von Fixvergütungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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