Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.09.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: In Anbetracht einer recht soliden Finanzsituation, 2019 EK Quote von 21%, einer akzeptablen Nettoverschuldung von € 62 Mio. und einem Verschuldungsgrad von 1,4x wäre die Zahlung, zumindest der Mindestdividende, möglich gewesen. Allerdings bestehen nach wie vor sehr hohe Unsicherheiten in Hinblick auf die Belastungen aus der Covid19 Pandemie und in diesem Zusammenhang vor allem in Hinblick auf die Ersatzleistungen des Bundes. Aus diesem Grund akzeptiert die SdK den Ausfall der Dividende.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach wie vor ist Mediclin durch hohe Mietzahlungen stark belastet, so dass der Bereich Akut nur ein unbefriedigendes Ergebnis von € 1,6 Mio. erreichte. Bereinigt um die überhöhten Mietzahlungen bewegt sich Mediclin im Rahmen der Ergebnismargen der Wettbewerber. Damit hat der Vorstand das Unternehmen solide und relativ effizient aufgestellt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gerichtsverfahren in Hinblick auf überhöhte Mietzahlungen sind nach wie vor noch nicht entschieden. Operativ ist Mediclin gut positioniert und solide finanziert. Damit scheint der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Das gesamte Honorar in Höhe von € 405 Tsd. ist für die Größe der Mediclin angemessen. Sonstige Leistungen spielen keine große Rolle und da PWC erst seit ein paar Jahren prüft, sollte die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet sein.

 

 

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Von den 8 durch die Aktionäre zu wählenden Aufsichtsräten sind zumindest 5 dem Großaktionär Asklepios zuzurechnen. Selbstverständlich erkennt die SdK das Recht eines Großaktionärs auf angemessene Vertretung im Aufsichtsrat an. Allerdings hätte sich die SdK gerne einen weiteren unabhängigen Vertreter gewünscht. Die fachliche Eignung von Herrn Liersch und Herrn Walker scheint jedoch gegeben zu sein und speziell in Hinblick auf die Hinterfragung der Mieten scheint der Großaktionär keine Politik zum Nachteil der freien Aktionäre zu verfolgen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Das neue genehmigte Kapital sieht eine Kapitalerhöhung um bis zu 50% des bestehenden Kapitals vor. Hier hält die SdK generell eine Erhöhung um maximal 25% für akzeptabel. Größere Kapitalerhöhungen sollten bei Bedarf durch eine außerordentliche Hauptversammlung genehmigt werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über eine Anpassung von § 15 Abs. 2 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassungen an ARUG II sind zustimmungsfähig.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.